Am 21.11.2019 fand im Dorfgemeinschaftshaus Wirscheid eine öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
Im öffentlichen Teil wurde von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung erläutert, dass die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung der allgemeinen Entwicklung und der Kostensteigerung angepasst werden müssen. Es wird ein Entwurf erarbeitet, der in einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden kann.
Der Ortsgemeinderat erteilt das Einvernehmen, dass die „Tempo 30 Zone“, wenn möglich, bereits am Ortseingang beginnt, ansonsten an der Ecke Hauptstraße 14(direkt hinter dem runden Pflanzbeet am Dorfgemeinschaftshaus).
Neben der Vorberatung zum Haushalt 2020 wurden die Steuerhebesätze in unveränderter Höhe beschlossen.
Der Ortsgemeinderat empfiehlt seinen Mitgliedern in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Kindertagesstätte St. Marien“ der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreterin zuzustimmen.
Die Benutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses in Wirscheid stammt aus dem Jahre 1990. Sie muss aktualisiert werden und die Gebühren der Kostensteigerung angepasst werden. Hierzu wurde ein Arbeitskreis gebildet, der die weiteren Detailüberlegungen zusammen mit der Ortsbürgermeisterin für die weiteren Beratungen und Beschlussfassungen im Ortsgemeinderat vorbereitet.
Ortsbürgermeisterin Christine Klasen weist daraufhin, dass die Anlieger keinen Rechtsanspruch auf Straßenreinigung und Winterdienst haben. Jedoch werden insbesondere Gefahrenstellen weiterhin von der Ortsgemeinde geräumt und bei Glätte gestreut. Gegenüber dem Winterdienstdurchführenden sind lediglich die Ortsbürgermeisterin oder Vertretung weisungsbefugt. (Quelle VG-Verwaltung Ransbach-Baumbach)