Zum 1. September 2019 startet die Einführung der elektronischen Akte am größten Justizstandort in Rheinland-Pfalz zeitgleich beim Landgericht Koblenz und beim Amtsgericht Koblenz. Ab diesem Tage werden alle neu eingehenden Zivilverfahren bei den beiden Gerichten ausschließlich elektronisch und nicht mehr in Papierform geführt.
Der Präsident des Landgerichts Stephan Rüll und der Direktor des Amtsgerichts Peter Lambert weisen auf die vielen Vorteile hin, die mit der elektronischen Aktenführung verbunden sind: So ist die elektronische Akte immer zur Hand, nie im Umlauf, stets aktuell, mobil, kann nicht verloren gehen und ermöglicht mehreren Personen, gleichzeitig darin zu arbeiten. Ferner bietet sie die Möglichkeit der elektronischen Stichwortsuche ebenso wie der elektronischen Akteneinsicht.
Dabei haben der Präsident des Landgerichtes und der Direktor des Amtsgerichts auch die vielen Herausforderungen im Blick, denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere in der Phase der Einführung der eAkte stellen. So mussten alle Arbeitsplätze ebenso wie die Sitzungssäle mit neuer Hardware ausgestattet werden. Um in Papierform eingehende Schriftstücke in die elektronische Akte integrieren zu können, wurde eine Scanstelle eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden und werden durch intensive Schulungen auf die neuen Abläufe und Arbeitsweisen vorbereitet.
Alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben schon in der Vorbereitung auf das für sie neue Arbeitsmittel ein vorbildliches Engagement gezeigt.
Zur Information:
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz stehen weiterhin am Anfang eines Umbruchs, der ein Mammutprojekt für die Justiz darstellt. Bis zum 1. Januar 2026 muss die heutige Papierakte in allen Geschäftsbereichen einer elektronischen Aktenführung gewichen sein. Die Justiz wird ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dadurch einerseits eine zeitgemäße technische Ausstattung zur Verfügung stellen und anderseits den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen elektronischen Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften ermöglichen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist ein notwendiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Modernisierung der Justiz. Durch den elektronischen Rechtsverkehr können bereits seit dem 2. November 2017 die Mehrzahl der in einer Akte enthaltenen Dokumente elektronisch eingereicht werden. Ein Zugang mittels herkömmlicher E-Mail ist dabei jedoch nicht möglich, da die Daten in gerichtlichen Verfahren besonderer Sensibilität unterliegen und die Übermittlungswege - durch eine Ende-zu-Ende- Verschlüsselung - besonders gesichert werden müssen. Weitere Informationen über den Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr findet man unter www.erv.justiz.rlp.de.
Die sukzessive Einführung einer führenden elektronischen Akte ist daher konsequent und zeitgemäß, um ausschließlich elektronische Arbeitsabläufe zu gewährleisten, die die oben beschriebenen Vorteile für alle Beteiligten bietet. Die vollständige Umsetzung in allen Geschäftsbereichen wird allerdings noch einige Jahre in Anspruch nehmen, da die Einführung in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften jeweils erprobt und dann schrittweise pro Standort erfolgen muss. (Landgericht Koblenz)