Mit dem im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf einer Reform des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird weiterhin der Kurs zur strategischen Schwächung der sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung fortgesetzt. Schon der Referentenentwurf des „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, die soziale Selbstverwaltung im GKV-Spitzenverband faktisch aufzulösen. Grundsätzlich gilt: Die Abschaffung der Selbstverwaltung ist generell ein Angriff auf die soziale Mitbestimmung. Ebenso kritisch: Pläne zur Abrechnungspraxis der Krankenhäuser.
Teuer und schadhaft: Reform der Krankenhausabrechnungen
Mindestens 1,2 Milliarden Euro wird der aktuelle Gesetzentwurf der MDK-Reform die Beitragszahlenden allein im kommenden Jahr kosten, denn in dieser Größenordnung werden künftig fehlerhafte Klinikabrechnungen von den Krankenkassen durchgewunken werden müssen: Ab 2020 sollen Prüfungen von Krankenhausabrechnungen durch Krankenkassen eingeschränkt werden. Auffällige Krankenhausabrechnungen dürfen von der Krankenkasse zukünftig nur noch geprüft werden, bis eine Quote von 10 Prozent erreicht ist – weiterer Rechnungen müssen ab diesem Punkt unbeachtet bleiben, auch dann, wenn es deutliche Hinweise auf Fehler gibt.
„Aus Sicht der Beitragszahlenden, handelt es sich um Mittel, die Krankenhäuser unrechtmäßig erhalten und die für die Versichertenversorgung fehlen. Daher ist die diesbezügliche Regelung ein Irrweg. Die geplanten Beschränkungen der Krankenkassen bei der Prüfung von Krankenhausrechnungen sind abzulehnen“, erklärt Dr. Bernd Vogler, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Unvereinbarkeitsregel abwegig - Kontrolle über Verwendung von Beitragsgeldern von Versicherten und Arbeitgeber muss in Krankenkassenhand bleiben
Zur sogenannten Unvereinbarkeitsregelung für Kranken- und Pflegekassen gibt es nach wie vor zwingenden Änderungsbedarf: Demnach dürften Krankenkassenvertreter/Innen im MDK-Verwaltungsrat kein Verwaltungsratsamt in einer Krankenkasse oder in einem Krankenkassenverband innehaben.
„Falsch ist, dass aktive Selbstverwalter bei den medizinischen Diensten und den Kassen künftig nicht mehr in den Verwaltungsrat des MDK gewählt werden dürfen. Dadurch wird die Verbindung des MDK zu den Versicherten und Beitragszahlern abgeschnitten. Ebenso gibt es dann keine direkte Übertragung von Wissen und Verantwortung aus der Praxis mehr. Zur Erinnerung: Die medizinischen Dienste der Krankenkassen werden komplett durch Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen finanziert“, sagt Dietmar Muscheid, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland)