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Gut ein halbes Jahr nach der Gemeinsamen Erklärung von Krankenkassen und Krankenhäusern wurden mehr als zwei Drittel der rund 10.000 zusätzlichen Klageverfahren an den rheinland-pfälzischen Sozialgerichten zurückgezogen. „Ich freue mich über diesen Vermittlungserfolg. Wir haben damit gemeinsam das Hauptziel des Runden Tisches erreicht, die flächendeckende Versorgung der Menschen in Rheinland-Pfalz, besonders im Bereich der Behandlung komplexer Schlaganfälle auch weiterhin auf einem qualitativ hochwertigen Niveau sicherzustellen. Zum anderen haben die Beteiligten in Rheinland-Pfalz Rechtssicherheit gewonnen und die Sozialgerichte werden entlastet,“ sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die den Runden Tisch im November 2018 initiiert hatte.

Rheinland-Pfalz hat sich bereits seit August 2018 sehr intensiv für eine Sicherung der flächendeckenden Versorgung und Lösungsfindung vor dem Hintergrund der Abrechnungsstreitigkeiten aufgrund geänderter Rechtsprechung zu OPS-Kodes eingesetzt. Im November 2018 hatte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler Vertreter der Krankenkassen und der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zu einem Runden Tisch eingeladen, der in der Folge zu intensiven Gesprächen unter der Moderation von Ernst Merz, dem ehemaligen Präsidenten des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz, führte.

Aufgrund der konstruktiven und dialogbereiten Atmosphäre hat der Runde Tisch am 23. Januar 2019 eine Gemeinsame Erklärung verabschiedet, in der sich Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten auf eine weitgehend einvernehmliche Beilegung der Abrechnungsstreitigkeiten verständigten. Schwerpunkt der Erklärung ist die Sicherstellung der Schlaganfallversorgung und die angestrebte Erledigung von Klageverfahren bezüglich der Neurologischen Komplexpauschalen des akuten Schlaganfalles durch Klagerücknahmen. Auch die Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung begleitet das Gesundheitsministerium engmaschig.

Hintergrund: Die Urteile des Bundessozialgerichts zur Schlaganfallversorgung und geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung, die Mindestmerkmale für die Leistungsabrechnung neu definieren, stellt Rheinland-Pfalz wie andere Flächenländer auch vor die Frage, wie eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung gesichert werden kann. Eine kurzfristig mit Änderungsanträgen zum Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierte und vom Bundestag beschlossene Verkürzung der Verjährungsfrist sieht eine kurze Stichtagsregelung für Rückforderungsansprüche der Krankenkassen vor. In der Praxis hat dies zur Folge, dass in allen Bundesländern, so auch in Rheinland-Pfalz, eine Vielzahl von Klagen durch die Krankenkassen eingereicht wurden, da diese befürchtet haben, dass potentielle Rückforderungsansprüche verjähren. Die Verjährung wird durch eine Klageerhebung gehemmt. (Staatskanzlei Mainz)