Betzdorf (ots)
Ein kleiner Verkehrsunfall am Dienstag in Betzdorf hatte für einen 26-Jährigen weitreichende Folgen. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 26-Jährige zwei Fahndungen offen hatte. Aufgrund eines Fahrverbotes war der Führerschein des 26-Jährigen zu beschlagnahmen. Diesen hatte er nicht abgegeben. In der Folge musste ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet werden und der Führerschein wurde eingezogen. Ein Vollstreckungshaftbefehl konnte durch die Zahlung der offenen Geldstrafe abgewendet werden. Aufgefallen war der 26-Jährige weil er beim Ausparken in der Rainstraße mit seinem Transporter einen parkenden Pkw streifte. Der eigentliche Sachschaden war nur sehr gering. (Polizei Betzdorf)