Die derzeitige Hitzewelle setzt den Westerwälder Gärten und Feldern stark zu, die Regentonnen zur Bewässerung sind schon längst leer. „Wir beobachten jetzt vermehrt, dass Bäche aufgestaut werden und man mit Motor- und Elektro-Pumpen Wasser entnimmt“, berichtet Klaus Frensch von der unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung. Das sei ohne behördliche Genehmigung nicht zulässig. Denn durch die ungeregelte Wasserentnahme werde durch Trockenfall das „Ökosystem Bach“ nachhaltig geschädigt. Erlaubt sei lediglich der „Gemeingebrauch“, das heißt die Entnahme zum Beispiel mit Gießkanne oder Eimer.
Wer Eigentümer eines Gewässergrundstückes ist, darf Wasser aus diesem Gewässer für den eigenen Bedarf entnehmen, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der Eigenschaften des Wassers, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben jedoch bereits geringfügige Wasserentnahmen negative Auswirkungen auf die Gewässerökologie.
Vor allem in kleineren Gewässern kann dies zu Fischsterben und Austrocknen des Bachbetts führen. Dann ist die Wasserentnahme nicht erlaubt. Das Gleiche gilt für den Anliegergebrauch. Anlieger ist der Eigentümer der Grundstücke, die an das oberirdische Gewässer angrenzen oder beispielsweise dessen Mieter oder Pächter.
„In jedem Fall ist das Aufstauen eines Gewässers ohne vorherige Erlaubnis verboten“, erklärt Frensch weiter. Hier sei das rheinland-pfälzische Landeswassergesetz sehr eindeutig. Die Kreisverwaltung weist deshalb daraufhin, dass bei Verstößen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und anschließendem Bußgeldbescheid zu rechnen sei.
(Quelle: Pressemitteilung, Kreisverwaltung des Westerwaldkreises)