Rund 8.300 Verdachtsfälle wegen Gefährdung des Kindeswohls – 70 Prozent mit konkretem Handlungsbedarf
Im Jahr 2018 haben die rheinland-pfälzischen Jugendämter 8.292 Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung infolge gewichtiger Verdachtsmeldungen abgeschlossen. Laut Statistischem Landesamt Rheinland-Pfalz entspricht dies einem Anstieg um 681 Verfahren bzw. 8,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Lediglich rund eine von vier angestoßenen Gefährdungseinschätzungen (28 Prozent) wurde ohne weitere Maßnahmen beendet. Folglich ergab sich für 72 Prozent (5.989 Fälle) ein weiterer Handlungsbedarf; dies waren 11,7 Prozent mehr Fälle als im Vorjahr.
In rund 3.000 Fällen lag eine akute oder latente Gefährdung vor; dies ist ein Anstieg gegenüber 2017 um 21,8 Prozent. Die zuständigen Fachkräfte stellten bei 17 Prozent aller Verdachtsfälle eine akute Kindeswohlgefährdung fest. Weitere 20 Prozent wurden als latente Kindeswohlgefährdung eingestuft. Hier konnte die Frage, ob gegenwärtig tatsächlich eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Gefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für gut ein Drittel (36 Prozent) der Verfahren kamen die Experten zum Ergebnis, dass – wenngleich keine Gefährdung der Kinder festgestellt wurde – zumindest weiterer Unterstützungsbedarf notwendig war.
In sechs von zehn Fällen (61 Prozent), bei denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, gab es Anzeichen für Vernachlässigung. Anhaltspunkte für psychische bzw. körperliche Misshandlungen konnten bei 35 bzw. 27 Prozent aller Ermittlungen nachgewiesen werden. In rund vier Prozent der Fälle wurden Anzeichen für sexuelle Gewalt festgestellt. Zu beachten ist, dass bei der Meldung zur Art der Kindeswohlgefährdung im Rahmen der amtlichen Statistik Mehrfachnennungen möglich sind.
Auf Initiative von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft wurden mit 28 Prozent anteilig die meisten Verfahren in die Wege geleitet. Danach folgen Verdachtsmeldungen von Bekannten oder Nachbarn sowie anonyme Meldungen mit Anteilen von zwölf Prozent bzw. elf Prozent; weitere acht Prozent der Ermittlungen wurde von Schulen angestoßen.
Mädchen und Jungen waren nahezu gleichermaßen von Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung betroffen. In zwei Dritteln (65 Prozent) der untersuchten Fälle waren die Kinder 9 Jahre oder jünger; nahezu jedes vierte Kind (23 Prozent) hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
(Quelle: Pressemitteilung, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)