Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterstützt in den kommenden vier Jahren kommunale Projekte aus dem Bereich Gesundheitsförderung für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen in Rheinland-Pfalz mit bis zu vier Millionen Euro. Gefördert werden Maßnahmen insbesondere für Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien.
Das Vorhaben ist Teil eines größeren, Anfang des Jahres gestarteten Förderprogramms des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“, das von allen 109 gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Ging es im ersten Teil des Programms um den Aufbau von gesundheitsförderlichen Strukturen in sozial benachteiligten Kommunen, richtet sich dieses zweite Angebot nun an alle Kommunen. Für beide Angebote zusammen stellt die GKV insgesamt fast 90 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Krankenkassen und deren Verbände möchten gerne einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit leisten. Daher zielt das neuartige Förderprogramm insbesondere auf alleinerziehende Eltern, ältere Menschen, Kinder aus sucht- sowie psychisch belasteten Familien und Menschen mit Behinderung. Um diese Menschen mit einem konkreten Bedarf an präventiven Angeboten zu erreichen, ist die Zusammenarbeit mit den rheinland-pfälzischen Kommunen besonders wichtig.
Zielgruppen, Antragsberechtigte, Fördersummen
Das aktuelle Angebot für Kommunen stellt auf Personengruppen ab, die oft schlechtere Gesundheitschancen als die Allgemeinbevölkerung haben und daher stärker unterstützt werden sollen. Es werden Maßnahmen finanziert, die gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für diese Zielgruppen schaffen sowie ihre Gesundheit und Gesundheitskompetenz fördern sollen. Hierbei können Kommunen mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden kooperieren.
Einen Antrag stellen können alle Kommunen - Kreise und kreisfreie Städte - in Deutschland. In Rheinland-Pfalz gibt es 36 antragsberechtigte Kommunen. Für die kommenden vier Jahre kann jede Kommune, die ein qualitativ hochwertiges und interessantes Konzept einreicht, bis zu 110.000 Euro für ihre Vorhaben erhalten. Allerdings setzt diese Förderung auch einen Eigenanteil der Kommune voraus, der zeitlich abgestuft bei 20 bzw. 30 Prozent liegt.
Programmbüros beraten interessierte Kommunen
Zentrale Anlaufstelle ist das Programmbüro des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“ im jeweiligen Bundesland. Das Programmbüro informiert über die Förderkriterien und –bedingungen. Zudem hilft es interessierten Kommunen dabei, ihr Vorhaben zu skizzieren. Alle relevanten Informationen zum Förderprogramm sind in der Förderbekanntmachung zu finden: https://www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/foerderangebote/(Quelle: Pressemitteilung, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland)