Für Landwirte im nördlichen Rheinland-Pfalz gilt ab heute aufgrund eines drohenden Futterengpass für Tiere, wegen der anhaltenden Trockenheit, eine Ausnahmeregel. Diese besagt, dass derzeit brachliegende Ackerflächen, etwa zur Beweidung oder Abmähen mitbenutzt werden dürfen. Aus ökologischen Gründen werden die genannten Ackerflächen eigentlich nicht bewirtschaftet. Die Nutzung der Ausnahmeregelung ist mit verschiedenen Klima- und Umweltschutzvorgaben verbunden.