In Rheinland-Pfalz erhielten 2018 rund 8.400 Fortzubildende eine Förderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), auch Aufstiegs-BAföG genannt. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren das rund 600 Personen bzw. 8,2 Prozent mehr als im Vorjahr.
Seit der Erhöhung der Förderbeträge und Zuschüsse im Rahmen des 3. Gesetzes zur Änderung des AFBG im Jahr 2016 stieg die Zahl der nach AFBG geförderten Fortzubildenden um 16 Prozent, die der Geförderten in Vollzeitmaßnahmen sogar um 43 Prozent. Durchschnittlich erhielten die Geförderten mit etwa 4.300 Euro 15 Prozent mehr als 2016.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr etwa 35 Millionen Euro zur Förderung von Fortbildungsaktivitäten im Rahmen des Aufstiegs-BAföG bewilligt, davon 15 Millionen als Zuschüsse. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die bewilligten Fördermittel um knapp 3,7 Millionen Euro (plus zwölf Prozent), verglichen mit 2016 sogar um neun Millionen Euro (plus 34 Prozent).
Die von Bund und Ländern finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderung ist ein Förderangebot für Bürgerinnen und Bürger, die eine auf einen ersten beruflichen Abschluss aufbauende Fortbildung absolvieren. Seit Mitte 2016 können zudem auch an einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme interessierte Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs Fördermittel im Rahmen des AFBG beantragen. Ziel ist es, den Ausbau der beruflichen Qualifizierung zu unterstützen und die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses zu stärken.
Die meisten Geförderten waren männlich (61 Prozent), Deutsche (97 Prozent), zwischen 20 bis 24 Jahre alt (41 Prozent) und in einer Fortbildungsmaßnahme in einem Umfang von mehr als 20 Monaten (65 Prozent). Am häufigsten wurden angehende staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher gefördert (knapp 2.000). Die Förderfähigkeit dieser Ausbildung ist darauf zurückzuführen, dass die landesrechtliche Zugangsregelung der Erzieherausbildung einen ersten Ausbildungsabschluss oder berufsbezogene Erfahrungen voraussetzt.
Unabhängig vom Einkommen werden die Gebühren für den Lehrgang und die Prüfung mit bis zu 15.000 Euro sowie für das Meisterprüfungsprojekt mit bis zu 2.000 Euro gefördert. Die Förderung setzt sich aus Darlehen und staatlich finanziertem Zuschuss zusammen. Abhängig vom Einkommen kann zudem ein Beitrag zum Lebensunterhalt mit Aufschlägen für Verheiratete und Kinder sowie für die Kinderbetreuung von Alleinerziehenden bezuschusst werden.
(Quelle: Pressemitteilung, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)