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Limburg-Weilburg. Laut dem gerade erschienenen Geschäftsbericht der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) hat der Landkreis Limburg-Weilburg in einem aktuellen Ranking bei der sozialen Wohnraumförderung im Hinblick auf einen behindertengerechten Umbau hessenweit deutlich die Nase vorne. Im Jahr 2018 wurden 85 Wohneinheiten im Landkreis behindertengerecht umgebaut. Dafür wurden seitens der WI-Bank Fördermittel in einer Größenordnung von 185.750 Euro bewilligt. Zum Vergleich: Der Landkreis Fulda liegt mit 52 geförderten Wohneinheiten auf dem zweiten Platz. „Dieses Ergebnis untermauert unsere intensiven Bemühungen, Menschen, die durch Behinderungen jeglicher Art zu Umbaumaßnahmen in ihren eigenen vier Wänden gezwungen sind, schnell und umfassend zu helfen. Es freut mich als Landrat natürlich, dass wir mit diesem Engagement hessenweit sogar die Spitzenposition einnehmen“, betonte Landrat Michael Köberle.
Der Dank von Landrat Köberle gilt in diesem Zusammenhang insbesondere dem zuständigen Sachgebietsleiter im Amt für Öffentliche Ordnung, Fachdienst Bauen und Naturschutz, Hans-Lothar Beck, sowie seinen Mitarbeiterinnen Rositta Viehmann und Aneta Sapinski. „Es ist ein wirklich gutes Gefühl, Menschen in solch schwierigen Situationen auf diese Weise helfen zu können“, sagte Beck.

Es gibt aber noch eine weitere Bilanz im Geschäftsbericht der WI-Bank, die den Landkreis Limburg-Weilburg in einer hessenweiten Spitzenposition sieht. Bei der Förderung von selbst genutztem Wohneigentum, wo Menschen mit geringerem Einkommen mithilfe von Darlehen beim Kauf eines Hauses unterstützt werden, steht der Landkreis ebenfalls auf Rang 1. Insgesamt wurden in 2018 mehr als 1,2 Millionen Euro an Darlehen für 15 Wohneinheiten bewilligt.
„Mit unserem derzeit laufenden Programm fördern wir als Landkreis Limburg-Weilburg in den Jahren 2017 bis 2020 zudem die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum mit 1,2 Millionen Euro pro Jahr – also 4,8 Millionen Euro insgesamt“, so Landrat Michael Köberle ergänzend.
Unterdessen hat das Land Hessen zusätzliche Mittel für die Förderung eines behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung gestellt. Dieses aufgestockte Jahreskontingent soll für die Verbesserung des Wohnraumumfeldes von Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Handicap verwendet werden. Unter dieses Zuschuss-Programm fällt der behindertengerechte Um-/Einbau von Bädern und Küchen, der Einbau eines Treppenliftes, rollstuhlgerechte Zugänge und Zufahrten sowie sonstige förderungsfähige Einzelmaßnahmen. Voraussetzungen sind eine Einstufung in einen Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung der Fördermittel durch die WI-Bank noch nicht begonnen wurde. Maßnahmen unter 1.000 Euro sind nicht förderfähig. Für eine weitere Beratung und die Antragstellung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnraumförderung, Hans-Lothar Beck, Telefon: 06431/296-226, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Rositta Viehmann, Telefon: 06431/296-304, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, und Aneta Sapinski, Telefon: 06431/296-389, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, bei der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung, Kreis Limburg-Weilburg)