Der Bund wird den Bundesländern für 2016, 2017 und 2018 jeweils zwei Milliarden Euro als so genannte Integrationspauschale zur Verfügung stellen zum Ausgleich für die Kosten, die durch die Aufnahme von Flüchtlingen entstanden sind. Über den Westerwaldkreis erhält die VG Montabaur somit 464.000 Euro für die drei Jahre.
Der VGR hat nun entschieden, dieses Geld im VG-Haushalt zu belassen, weil die wesentlichen Ausgaben für die Flüchtlinge von der VG getätigt werden. Im Jahr 2016 hat die VG rund 254.000 Euro mehr für den Bereich Integration ausgegeben als im Vorjahr; davon gut 230.000 für zusätzliches Personal - in der Verwaltung, für die Betreuung der angemieteten Wohnungen und für die Begleitung der Ehrenamtlichen. Sollten die Ortsgemeinden oder die Stadt aber besondere Aufwendungen für die Flüchtlingsarbeit haben, können diese auf Antrag aus der Integrationspauschale vergütet werden, so das Votum der Ratsmitglieder. Heinz Walter (FWG) regte an, eine Schulden- und/oder Finanzberatung für die Flüchtlinge anzubieten, da es sich mehr und mehr zeige, dass die Geflüchteten wegen ihrer Sprachdefizite und aus allgemeiner Unkenntnis heraus, leichte Opfer für Geschäftemacher seien, sei es beim Handy-Vertrag, bei Versicherungen, Miete oder Geldtransfer. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Vorschlag zu prüfen.