Nur jede vierte der insgesamt 169 verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden wird 2040 mehr Einwohnerinnen und Einwohner zählen als Ende 2017. Das geht aus den Ergebnissen der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung hervor, die das Statistische Landesamt in Bad Ems vorgelegt hat.
Die neuesten Zahlen basieren auf der im Februar 2019 vorgestellten regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung, die Ergebnisse für das Land sowie für die kreisfreien Städte und Landkreise lieferte (PM Nr. 23/2019). Nach den jetzt vorgelegten Berechnungen werden 14 der 30 verbandsfreien Gemeinden sowie 28 der 139 Verbandsgemeinden 2040 mehr Einwohnerinnen und Einwohner haben als 2017. Das größte prozentuale Bevölkerungsplus wird für die verbandsfreie Gemeinde Schifferstadt erwartet, der größte Rückgang für die Verbandsgemeinde Herrstein. Die Ergebnisse basieren auf der aktuellen Gebietsstruktur; für künftige Fusionen werden die Berechnungen zu gegebener Zeit angepasst.
"Vor allem kommunale Entscheidungsträger sind an tiefer regionalisierten Daten interessiert“, erklärte Präsident Marcel Hürter. „Diesem Wunsch kommen wir mit der kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden nach.“
Kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnungen werden für vielfältige Aufgaben der Fach- und Regionalplanung benötigt. Hier sind neben Kindertagesstätten, Schulen, Senioren- und Pflegeheimen auch Anlagen und Einrichtungen der Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur zu nennen. Darüber hinaus sind Gesamtzahl und Altersstruktur der Bevölkerung auch für die Entwicklung der kommunalen Finanzen sowie für die Flächennutzungsplanung von Bedeutung, beispielsweise im Hinblick auf die Ausweisung neuer Gebiete für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlungen.
„Bei der Einordnung der Ergebnisse ist zu beachten, dass insbesondere das Wanderungsgeschehen – unter anderem durch Sonderereignisse wie zuletzt im Falle des verstärkten Zuzugs Schutzsuchender, aber auch beispielsweise durch die Ausweisung von Baugebieten, die Ansiedlung von Gewerbebetrieben oder den Ausbau von Verkehrsachsen – schwankungsanfällig ist“, erläuterte Marcel Hürter. Die Vorausberechnungen müssten daher von den Nutzern um spezifische Ortskenntnisse ergänzt und entsprechend interpretiert werden.
Die Berechnung für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden erfolgt auf Basis der Annahmen der mittleren Variante der Fünften regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung (Basisjahr 2017). Da sich die Rahmenbedingungen kleinräumig schneller ändern können, als dies beispielsweise auf Landesebene der Fall ist, wurde der Projektionszeitraum auf das Jahr 2040 begrenzt.
(Quelle: Pressemitteilung, Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz)