Schutz des Schwarzstorches und anderer störungsempfindlicher Vogelarten
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Altenkirchen (UNB) informiert, dass die im Jahre 1997 zwischen dem Deutschen Freiballonsport-Verband e.V. (DFSV) und der Unteren Naturschutzbehörde getroffene Vereinbarung zum Schutz des Schwarzstorches und anderer störungsempfindlicher Vogelarten im Großraum Wildenburgisches und Wisser Bergland weiterhin gültig ist. Der DFSV hat in seiner Mitgliederversammlung am 22. März 2019 in Langeselbold dem Fortbestand der weiteren Selbstbeschränkung für Ballonfahrten im Zeitraum von Mitte März bis zum 31. August eines jeden Jahres zugestimmt.
Die UNB und der DFSV weisen die Mitglieder darauf hin, dass der Großraum Friesenhagen – Morsbach – Wissen – Katzwinkel – Niederfischbach (Wildenburgisches und Wisser Bergland) unter anderem Schutzgebiet des gefährdeten Schwarzstorches ist.
Das Gebiet darf nach dieser Vereinbarung grundsätzlich nicht unterhalb einer Höhe von 300 m (1.000 ft) GND überfahren werden, da im genannten Zeitraum die Balz-, Brut- und Aufzuchtphase des Schwarzstorches stattfindet.
Grundsätzlich sind Außenlandungen in dem betreffenden Gebiet nicht zulässig.
Für Notlandungen stehen folgende Gebietsteile zur Verfügung:
a) Das Siegtal zwischen Wissen und Niedergüdeln
b) Das Wisserbachtal zwischen Helmert und Steeg
c) Das Gebiet südlich von Morsbach Richtung Stockshöhe/ Siedenberg/ Alzen, Elkhausen, Harbach, Niederfischbach, Hüttseifen und Steeg
Bei den Ortslagen von Friesenhagen und Birken-Honigsessen gilt:
Westlich und nordwestlich von Friesenhagen darf am Ortsrand nicht gelandet werden. In Birken-Honigsessen ist der südöstliche Ortsrand Sperrzone
Bei Landungen ist ein Mindestabstand zum Wald von 100 m einzuhalten. (Kreisverwaltung Altenkirchen)