Durch das „Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen“, das der Bund Anfang Dezember 2016 erlassen hat, wurde den Ländern für die drei Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Dabei sollen die Länder sicherstellen, dass diese Entlastung in vollem Umfang bei den Kommunen ankommt.
Auf Rheinland-Pfalz entfallen in diesem Rahmen jährlich 96 Mio€. Das Land hat die anteiligen Bundesmittel noch am 30.12.2016 in Höhe von 4.747.047,43 € an den Westerwaldkreis weitergeleitet. Haushaltsrechtlich wurde dieser kurzfristige Zufluss an Finanzmitteln bislang in keinem Kreishaushalt abgebildet.
Die dem Westerwaldkreis gewährte einmalige Zuwendung des Landes in Höhe von 4.747.047 Euro wird gemäß einem Verteilungsschlüssel von 50 % (Anteil Westerwaldkreis; 2.373.524 €) zu 50 % (Anteil kreisangehörige Verbands- und Ortsgemeinden; 2.373.523 €) aufgeteilt. Die Weiterleitung an die Verbandsgemeinden erfolgt bis zum 30.04.2017 anteilig nach Einwohnerzahlen (Stand: 30.06.2016). Auf die Verteilungsvariante III (s. Anlage 4) wird ausdrücklich Bezug genommen.
Hierzu beschließt der Kreistag eine außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 2.373.523 €.