Mit dem Unterstützungsfonds zur schulischen Inklusion stellt das Land den Kommunen jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung, um damit Kinder und Jugendliche an den Schulen vor Ort noch besser zu fördern und zu unterstützen. Die zusätzlichen Mittel können von den Kommunen etwa für Integrations-Helferinnen und Integrations-Helfer an Schulen, zusätzliche Förderangebote oder auch für Schulsozialarbeit eingesetzt werden. Die 152 Landkreise, Städte und Gemeinden haben nun die Mitteilung über ihre Jahresüberweisung erhalten. Die Auszahlung erfolgte zum 1. März.
„Zusätzlich zu den ohnehin für den inklusiven Bereich bereitgestellten Personalmitteln und zusätzlich zur Landesförderung für die Schulsozialarbeit, unterstützt das Land die Kommunen mit dem Unterstützungsfonds bei der schulischen Inklusion und der sozialen Integration mit 10 Millionen Euro jährlich. Dabei räumen wir den Schulträgern die größtmögliche Freiheit bei der Verwendung der Mittel ein, sodass individuelle regionale Gegebenheiten und Bedürfnisse berücksichtigt werden können. Die Gelder kommen damit unmittelbar bei den Schulen an und ermöglichen dort zusätzliche Angebote für die Schülerinnen und Schüler“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.
Der Fonds basiert auf der „Vereinbarung über den Unterstützungsfonds für die Wahrnehmung inklusiv-sozialintegrativer Aufgaben“ zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Entsprechend dieser Vereinbarung werden, 70 Prozent, also sieben Millionen Euro, auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Verteilung richtet sich nach dem Verhältnis der Gesamtschülerzahlen der in den entsprechenden Gebietskörperschaften gelegenen Schulen. Die restlichen 30 Prozent – drei Millionen Euro – werden auf die Kommunen mit Schwerpunktschulen verteilt. Auch hier ist der Maßstab für die Verteilung die Gesamtschülerzahl der Schulen des jeweiligen Trägers. Die Verwendung der Mittel ist der Wahrnehmung inklusiv-sozialintegrativer Aufgaben vorbehalten, in welcher Form sie vor Ort eingesetzt werden, entscheiden die Kommunen jedoch selbst.
„In Rheinland-Pfalz entscheiden die Eltern, ob ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Förderschule oder eine Schule mit inklusivem Unterricht besucht. Eine Entscheidung, bei der das Kind im Mittelpunkt steht. Hier oder dort: Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf müssen die bestmögliche Bildung erhalten. Die 10 Millionen Euro aus dem Unterstützungsfonds leisten einen weiteren Beitrag dazu, damit das vor Ort gelingt“, so Hubig abschließend.
(Quelle: Pressemitteilung, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)