Höhr-Grenzhausen (ots) - Am Donnerstag, 21.02.2019, stellten Beamte der der Schwerverkehrskontrollgruppe Verkehrsdirektion Koblenz auf der BAB 48, an der Anschlussstelle Höhr-Grenzhausen, gegen 17:00 Uhr ein aus dem osteuropäischen Raum stammendes Kleinbus-Gespann fest und kontrollierten dieses.
Wie in der Vergangenheit schon mehrfach, stellten die Kontrolleure auch in diesem Fall fest, dass Personen gegen Entgelt befördert wurden, ohne dass eine entsprechende Lizenz für die grenzüberschreitende Personenbeförderung vorlag. Zudem wurden neben dem Gepäck der fünf Fahrgäste auch noch diverse Stückgüter, beispielsweise Fenster, befördert. Auch für die gewerbliche Güterbeförderung lag keine Lizenz vor.
Der osteuropäische Fahrer, welcher in diesem Fall auf dem Weg von seinem Heimatstaat nach Belgien war, konnte seine Lenk- und Ruhezeiten nicht nachweisen. Im Fahrzeug war zudem kein Fahrtenschreiber eingebaut. Es konnte somit nicht geklärt werden, wie lange der Fahrer mit dem Gespann tatsächlich unterwegs war.
Im Gepäckraum fanden die Beamten einen Eimer, in welchem ungefähr 10 kg Geflügelfleisch verstaut waren. Da dieses ungekühlt und ohne Herkunftsnachweis befördert wurde, erfolgte diesbezüglich eine Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt. Dieses ordnete zur Verhinderung von Seuchengefahren die unverzügliche Sicherstellung und ordnungsgemäße Entsorgung des Fleisches an.
Weiterhin war festzustellen, dass nicht nur die Ladung unzureichend gesichert und der Transporter um circa 25 % überladen waren, auch der technische Zustand der Fahrzeuge gab den Kontrolleuren zu denken. Neben diversen, teilweise erheblichen technischen Mängeln, unter anderem an den Bremsanlagen der Fahrzeuge, war auch bei diesem Transporter festzustellen, dass für die Beförderung von Personen einfach Sitzbänke aus anderen Fahrzeugen eingebaut wurden, welche in unfachmännischer Art befestigt waren. Teilweise verfügten die Sitzplätze noch nicht einmal über die erforderlichen Sicherheitsgurte. Ein wirksamer Insassenschutz, insbesondere im Falle eines Unfalles, war dementsprechend nicht gegeben.
Eine Überprüfung des Fahrzeugs bei einer Prüforganisation bestätigte die ersten polizeilichen Feststellungen. Das abschließende Ergebnis des Prüfers lautete: Verkehrsunsicher!
Aufgrund dessen, dass eine illegale Personen- und Güterbeförderung vorlag, Lenkzeitnachweise nicht erbracht wurden und die Fahrzeuge sich technisch in einem die Verkehrssicherheit und vor allem die Insassen gefährdenden Zustand befanden, wurde die Weiterfahrt mit dem Gespann unmittelbar untersagt. Gegenüber dem Fahrer und dem Unternehmen wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 4.000,- EUR angeordnet.