Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat jüngst die Baugenehmigung für das in Hachenburg geplante Kulturzentrum mit Gebetsräumen in der Adolph-Kolping-Straße erteilt. Bauherrin ist die örtliche DITIB-Gemeinde. Bei der Prüfung der eingereichten Unterlagen hielt sich die Bauabteilung streng an die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Neustadt und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom November 2016 bzw. Januar 2017. Die Gerichte hatten hier in einem vergleichbaren Fall Vorgaben zur Gebietsverträglichkeit einer religiösen Versammlungsstätte aufgestellt. Foto: Kommentar zum BauGB
Für den Standort des geplanten Kulturzentrums in Hachenburg weist der örtliche Bebauungsplan ein Mischgebiet aus. Dies lässt im Vergleich zu einem reinen Wohngebiet nicht nur kirchliche und kulturelle Anlagen allgemein zu, sondern stellt auch niedrigere Anforderungen an das Störpotential entsprechender Bauvorhaben. Der nach den Vorgaben des VG Neustadt ermittelte Parkplatzbedarf für 19 Pkw entspricht ebenfalls den Eigenheiten dieses Mischgebietes.
Das eingereichte Nutzungskonzept sieht eine maximale Nutzung des Anwesens von 150 Personen vor, die voraussichtlich nur an den religiösen Feiertagen Ramadan und Opferfest erreicht werde. Alle Gebets- und Nutzungszeiten liegen außerhalb der ruhebedürftigen Nachtzeit, was auch per Auflage im Bauschein festgehalten wurde. Die täglich stattfindenden Gebete würden wahrscheinlich von bis zu 20 Personen für jeweils eine Viertelstunde besucht, sonstige Veranstaltungen in der Regel von bis zu 40 Personen. Eine Nutzung des Außenbereichs des Kulturzentrums für Feiern mit Grillplatz sehe das aktuell vorgelegte Konzept nicht mehr vor.
Die Kreisverwaltung behält sich – wie auch bei anderen Projekten – vor, die tatsächliche Nutzung des Kulturzentrums hinsichtlich der Einhaltung des eingereichten Nutzungskonzepts sowie der erteilten Auflagen zu überprüfen.