Zum Beginn des Jahres 2018 haben rund 48.560 Personen Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz von Rheinland-Pfalz erhalten. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wuchs ihre Anzahl damit im Vorjahresvergleich um 2,2 Prozent. Von ihnen erhielten knapp 80 Prozent Ruhegehalt, die übrigen Witwen- bzw. Witwergeld, Waisengeld oder Unfallruhegeld.
Neu hinzugekommen sind rund 2.020 Ruheständler, von denen gut 60 Prozent die gesetzliche Altersgrenze noch nicht erreicht hatten. Diese Gruppe lässt sich in drei Bereiche untergliedern: Rund 30 Prozent der neuen Ruheständler nutzten Regelungen zum vorgezogenen Ruhestand; sie mussten dabei Abschläge bei ihren Versorgungsbezügen akzeptieren. Weitere 12 Prozent gingen aufgrund einer Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand. Niedrigere Altersgrenzen für den Berufsausstieg gelten teilweise für Bedienstete der Polizei und der Justiz. Sie machten rund 19 Prozent der neu hinzugekommenen Ruheständler aus.
Traditionell sind unter den Beschäftigten des Landes viele Lehrerinnen und Lehrer. Im Jahr 2017 wurden rund 930 von ihnen pensioniert – das waren 8,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Insgesamt kamen dennoch rund 46 Prozent aller neuen Ruheständler aus dem Bereich der Schulen. Insgesamt macht der Bereich Schulen rund 56 Prozent aller Versorgungsempfängerinnen und -empfänger aus.
Rund 20 Prozent aller Beschäftigten der Altersgruppe ab 55 Jahren befanden sich in Altersteilzeit; von ihnen hatten 64 Prozent bereits die Freistellungsphase erreicht.
Langfristig betrachtet offenbart sich eine deutliche Zunahme der Ruheständler. Seit 1980 wuchs die Zahl der Personen mit Versorgungsbezügen um 103 Prozent. Dieser Anstieg wird jedoch größtenteils durch die gestiegene Lebenserwartung hervorgerufen. Im System der gesetzlichen Rente stiegt die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger im selben Zeitraum um 65 Prozent an. Zum Vergleich: Die Zahl der aktiven Beamtinnen und Beamten bzw. Richterinnen und Richter erhöhte sich in Rheinland-Pfalz seit 1980 um 21 Prozent.