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Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB) versendet in diesen Tagen die Abfallgebührenbescheide 2019, die im Laufe der 3. Kalenderwoche mit der Post zugestellt werden. Die Bescheide beinhalten die Endabrechnung des Vorjahres 2018 und die Vorauskalkulation der Abfallgebühren des neuen Jahres 2019. Durch die Vielzahl der Bescheide kann es zu verstärkten Anrufen und Nachfragen beim AWB kommen.

Betroffene werden daher gebeten, neben der telefonischen Kontaktaufnahme, auch die Möglichkeiten von Fax und E-Mail zu nutzen. Auf diese Weise kann der AWB die Änderungen schnell erfassen und bearbeiten. Die Abfallgebühren sind wie im letzten Jahr je zur Hälfte am 15.02.2019 und 15.08.2019 fällig.

Um Zeit und zusätzliche Arbeit zu sparen, verweist der Abfallwirtschaftsbetrieb auf das bequeme Abbuchungsverfahren. Formulare hierzu finden Sie im Umweltkalender oder auf der Website des AWB www.awb-ak.de.