Köln (ots) - Eigentlich wegen einer Lappalie ist eine Seat-Fahrerin am Donnerstagmorgen einer Streifenwagenbesatzung auf der A3 in Fahrtrichtung Oberhausen bei Montabaur aufgefallen. Wegen eines defekten Rücklichts gaben die Beamten um kurz vor 8 Uhr deutliche Anhaltesignale. Doch anstatt auf dem Seitenstreifen anzuhalten, gab die Frau am Steuer Gas und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen.
Die 21-Jährige beschleunigte den Seat zwischenzeitlich bis auf 140 km/h in einem Baustellenbereich, in dem eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gilt. Kurz darauf wechselte sie von der A3 auf die A560 in Richtung Bonn, anschließend auf die A59 in Richtung Königswinter und schließlich auf die A562 in Richtung Altenahr. Inzwischen folgten nicht nur Einsatzkräfte aus Rheinlandpfalz, sondern auch Uniformierte der Polizei Köln der Flüchtigen.
Sie fuhr dabei anderen Verkehrsteilnehmern immer wieder gefährlich dicht auf, bevor sie an der Anschlussstelle Auerberg von der Autobahn abfuhr, um als Falschfahrerin die Graurheindorfer Straße entlangzurasen. Streifenbeamte überholten den Kleinwagen und stellten sich vor dem Seat quer auf die Straße, um die gefährliche Fahrt zu stoppen. Die 21-jährige Hanauerin fuhr daraufhin in die Beifahrerseite des Streifenwagens. Glücklicherweise wurde dabei niemand verletzt. Die Beamten nahmen die Frau vor Ort vorläufig fest und legten ihr Handschellen an.
Im Inneren des Wagens entdeckten die Polizisten ein kleines Mädchen (1) in einem Kindersitz. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Halter des Seats der Vater der Autofahrerin ist. Er hatte sich bereits am frühen Morgen auf einer Polizeiwache in Hessen gemeldet und mitgeteilt, dass seine Tochter den Wagen unerlaubt genommen hätte.
Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein und stellten das Auto als Beweismittel sicher. Die mittlerweile Beschuldigte brachten die Polizisten zusammen mit dem Kleinkind zur weiteren Befragung auf eine Polizeiwache. Alkohol- und Drogentest waren beide negativ. Die junge Frau muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Zudem informierten die Beamten das zuständige Jugendamt.