Wegen des Verdachts des Totschlags führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen eine 57 Jahre alte deutsche Staatsangehörige aus dem Westerwald.
Der Beschuldigten wird zur Last gelegt, im Laufe des 24.12.2018 einen 59jährigen Bekannten in dessen Wohnung in Höhr-Grenzhausen mit einem Messer einmal in die Brust gestochen und dabei dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. Anschließend ging die Beschuldigte nach Hause. Das Opfer brach zusammen und starb in der Folge an der Stichverletzung. Am Morgen des 25.12.2018 wurde der Mann nach dem Hinweis eines Bekannten von der alarmierten Feuerwehr tot in seiner Wohnung aufgefunden.
Im Laufe der am 25.12.2018 durchgeführten Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf die Beschuldigte, die daraufhin noch am selben Tag von Beamten der Kriminaldirektion Koblenz in ihrer Wohnung, in der auch das mutmaßliche Tatwerkzeug sichergestellt werden konnte, vorläufig festgenommen wurde. Am 26.12.2018 wurde die Beschuldigte dem zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und der Schwere der Tat erließ.
Die Beschuldigte, deren Schuldfähigkeit wegen einer möglicherweise bestehenden Alkoholerkrankung zu prüfen sein wird, bestreitet den Tatvorwurf und behauptet, der Getötete sei sie verbal sexuell angegangen.
Über das Motiv der Tat, deren Abläufe und Hintergründe liegen den Strafverfolgungsbehörden derzeit keine belastbaren Informationen vor. Insbesondere hierzu sind weitere Ermittlungen erforderlich.