Der Kreistag befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Nachtragshaushalt 2018 und wurde von Landrat Achim Schwickert zunächst über die wichtigsten Eckpunkte informiert.
So machte Landrat Schwickert deutlich: „Die Finanzlage des Kreises verschlechtert sich im vorliegenden Nachtragshaushalt im Verhältnis zum Haupthaushalt um rd. 2,1 Mio. €. Der Grund liegt in dem jüngst vom Landtag des Landes Rheinland-Pfalz beschlossenen und rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft tretenden geänderten Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG).“
Wie kommt das?
Die Anwendung der neuen Regelung führt dazu, dass die Schlüsselzuweisung B2 für den Westerwaldkreis um rd. 3,0 Mio. € gekürzt wird. Nach der neuen Regelung erhalten die Gemeinden etwas mehr an Schlüsselzuweisungen A, auf die der Westerwaldkreis mit seinem Umlagesatz von 40 % zugreift, was zu einer Erhöhung der Einnahme aus der Kreisumlage von rd. 900.000 € führt.
3,0 Mio. € - 900.000 € = 2,1 Mio. Verschlechterung.
Der Haupthaushalt wies im Ergebnishaushalt einen Jahresüberschuss von 653.000 € aus. Ziehen wir hiervon jetzt die Verschlechterung in Höhe von rd. 2,1 Mio. € ab, so ergäbe sich an sich ein Minus in Höhe von rd. 1,4 Mio. €.
Zur Vermeidung eines negativen Ergebnisses im Ergebnishaushalt (Gebot des Haushaltsausgleichs) muss nunmehr die Investitionsschlüsselzuweisung in Höhe von rd. 1,5 Mio. € teilweise in Höhe von rd. 1,4 Mio. € zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes verbucht werden. Dies hat zur Folge, dass der Ergebnishaushalt dann mit +/- 0 € ausgeglichen ist aber auch nur noch 100.000 € aus der Investitionsschlüsselzuweisung tatsächlich für Investitionen zur Verfügung stehen.
Um die vorgesehenen Investitionen dennoch vornehmen zu können, muss der Kreis, stärker als bisher vorgesehen, auf liquide Mittel zurückgreifen. Bisher im Haupthaushalt war ein Zugriff in Höhe von rd. 1,5 Mio. € vorgesehen. Dieser Zugriff erhöht sich jetzt auf rd. 4,0 Mio. €, was eine Steigerung von 2,5 Mio. € bedeutet.
Landrat Schwickert weist damit auf Folgendes hin: „Der Westerwaldkreis finanziert die negativen Folgen des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes derzeit noch aus unseren liquiden Mitteln, d.h. aus der noch vorhandenen Substanz. Für andere Landkreise geht das nicht, weil keine Substanz vorhanden ist. Für diese Landkreise bedeutet die neue Regelung einen erneuten Einstieg in die Kreditaufnahme und damit ein Einstieg in neue Schulden.“
Für den Westerwaldkreis gebe es aber auch keine Entwarnung. Die negativen Folgen des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes würden sich in den kommenden Jahren fortsetzen und noch verstärken. Es sei deshalb nur eine Frage der Zeit, wann die liquiden Mittel aufgebraucht seien.
Im Ergebnis bedeute das dann, entweder neue Schulden zu machen oder dringend notwendige Investitionen bei den Kindertagesstätten, den Schulen, den Straßen oder etwa beim Breitbandausbau zurückzustellen.
Im Endeffekt beschloss der Kreistag einstimmig den Nachtragshaushalt 2018 des Westerwaldkreises.