Wer muss Unterhalt bezahlen wenn der Kindsvater unbekannt ist? Diese Frage muss ab heute das Oberverwaltungsgericht Koblenz klären. Geklagt hatte das Jobcenter Westerwald gegen den Westerwaldkreis. Dieser verweigert die Zahlung des Unterhaltsvorschusses. Die Richter müssen die Frage klären ob der Fall mit einer anonymen Samenspende vergleichbar ist. Dabei übernimmt das Jobcenter den Unterhalt. Im vorliegenden Fall seien die Kinder bei einem One-Night-Stand gezeugt worden, heißt es. Der Mann sei ihr nicht bekannt, so die Mutter. In erster Instanz hatte das Koblenzer Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Da die Frau nicht verhütet habe sei sie das Risiko einer Schwangerschaft bewusst eingegangen, so die Begründung.