Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises weist aus aktuellem Anlass auf die besondere Sorgfaltspflicht hin, die mit der Errichtung von Knotengitterzäunen verbunden ist.
Kürzlich fand ein Jäger ein schwerverletztes Rehkitz, welches sich in einem Knotengitterzaun verfangen hatte. Er erlöste es von seinem Leiden. Das Kitz hing vermutlich schon seit mindestens einem Tag in seiner hoffnungslosen Situation; das Hüftgelenk war ausgekugelt, am linken Hinterlauf waren erhebliche Einschnürungen und Abschürfungen durch den Draht festzustellen. Neben der Fundstelle befand sich ein Loch im Zaun, sodass zu vermuten ist, dass die Ricke hier durchgeschlüpft ist, während das Jungtier vergeblich nach einer Öffnung suchte und sich im Draht verfing.
Kulturschutzzäune sind zwar grundsätzlich genehmigungsfrei, sie müssen jedoch abgebaut werden, sobald sie nicht mehr gebraucht werden oder ihren vorgesehenen Zweck nicht mehr erfüllen. Die Beseitigungspflicht betrifft grundsätzlich den jeweiligen Grundstückseigentümer. Solange die Zäune stehen, sind sie regelmäßig auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Hervorstehende Drähte, Löcher, durchhängende und eingewachsene Zäune stellen ein vermeidbares Risiko für die Tierwelt dar, im Verletzungs- oder Todesfall droht eine Ahndung aufgrund des Tierschutzgesetzes.
Wer ein Tier findet, das sich in einem Zaun verheddert hat, sollte so schnell wie möglich fachmännische Hilfe holen. Ein Befreiungsversuch im Alleingang gelingt meist nicht und ist mit erheblichen Verletzungsgefahren verbunden.