Sessenhausen (ots) - Die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz kontrollierte am 22.08.2018 gegen 18:15 h auf der BAB 3, Rastplatz Landsberg an der Warthe, zwei Kleinbusse, welche mit Personen besetzt waren. Beide Fahrzeuge gehörten zu einem aus dem süd-osteuropäischen Raum stammenden Unternehmen. Nachfragen bei den beförderten Personen ergaben, dass beide Fahrzeuge auf dem Weg in die Niederlande waren und die Beförderung gegen Entgelt erfolgte. Das Unternehmen war nicht im Besitz entsprechender Genehmigungen für die grenzüberschreitende gewerbliche Personenbeförderung und führte die Beförderung dementsprechend illegal durch.
Für keinen der Busse konnten die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Diesbezügliche Recherchen ergaben, dass beide Fahrer bereits seit circa 36 Stunden unterwegs waren, ohne eine entsprechende Tagesruhezeit eingelegt zu haben. Aufgrund dessen, dass beide Busse jeweils nur mit einem Fahrer besetzt waren, wäre bereits nach einer Fahrzeit von 10 Stunden die Verrichtung der Tagesruhezeit erforderlich gewesen.
Da den Beamten während der Kontrolle ein starker Faulgeruch entgegenschlug, wurde das verladene Gepäck weitergehend überprüft und führte zu einer ekelerregenden Feststellung. In verschiedenen Taschen und Koffern waren insgesamt ungefähr 100 kg Fleischwaren, sowohl unverpacktes Frischfleisch, als auch verpackte Fleischwaren, verstaut, welche ungekühlt befördert wurden. Aufgrund der herrschenden sommerlichen Temperaturen hatte, insbesondere bei dem unverpackten Fleisch, teilweise schon der Fäulnisprozess eingesetzt. Auch etliche Meter von der Kontrollörtlichkeit entfernt war der penetrante Geruch noch deutlich wahrnehmbar.
Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle untersagt und umgehend Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt gehalten. Von dort wurde wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen des Lebensmittel- und Seuchengesetzes die Sicherstellung der gesamten verdorbenen Lebensmittel angeordnet, damit diese aufgrund von Seuchengefahren einer direkten Entsorgung zugeführt werden können.
Da beide Busse zudem noch technische Mängel zeigten und unter anderem durch unbefestigte Batterien die Gefahr eines Fahrzeugbrandes bestand, wurde den Fahrern neben der Verrichtung einer Tagesruhezeit auch eine direkte Mangelbeseitigung angeordnet.
Beide Fahrer und auch das Unternehmen erwarten jetzt entsprechende Anzeigen und es mussten Sicherheitsleistungen von insgesamt 2.900,- EUR gezahlt werden. Das Unternehmen kümmerte sich schließlich selbständig um eine Weiterbeförderung der Fahrgäste.