Im Jahr 2017 wurden in Rheinland-Pfalz netto knapp 1,2 Milliarden Euro für Sozialhilfe (3. und 5. bis 9. Kapitel SGB XII) ausgegeben. Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes stiegen die Nettoausgaben für diese Sozialhilfeleistungen im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Prozent. Die verausgabten Leistungen der Sozialhilfe beseitigen bzw. mildern die Folgen von Behinderungen, gesundheitlichen und altersbedingten Einschränkungen und decken den Bedarf an Ernährung, den hauswirtschaftlichen Bedarf sowie die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Nicht mehr enthalten sind ab 2017 die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII). Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Grundlage werden keine Ausgaben und Einnahmen dieser Leistungen mehr erfasst.
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen stellte im vergangenen Jahr die größte Ausgabenposition dar; netto wurden rund 918 Millionen Euro für diese Hilfeart aufgewendet. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe um 5,8 Prozent. Auch für die Hilfe zum Lebensunterhalt (plus 3,5 Prozent), den Hilfen für Gesundheit (plus 2,5 Prozent) und den sonstigen Hilfen (plus 19 Prozent) waren Ausgabensteigerungen zu verzeichnen. Die Nettoausgaben für die Hilfe zur Pflege sind im Vorjahresvergleich um knapp 13 Prozent gesunken. Dieser Rückgang dürfte größtenteils in den Pflegestärkungsgesetzen begründet liegen, da aufgrund der Gesetzesänderung unter anderem vermehrt Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Insbesondere bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und der Hilfe zur Pflege wurden die Leistungen an Personen gewährt, die in einer Einrichtung lebten (86 bzw. 82 Prozent der jeweiligen Nettoausgaben).