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Ab dem kommenden Jahr wird es neue Zuschussmöglichkeiten für den Bau von Sportanlagen im Westerwaldkreis geben. Das hat der Kreisausschuss in seiner letzten Sitzung des Jahres beschlossen und damit zugleich die bisherige Sportförderrichtlinie des Kreises an geänderte Rahmenbedingungen der Sportförderung auf Landesebene angepasst. 

Waren bislang ausschließlich Sportvereine förderberechtigt, können ab 2017 auch Gemeinden für ihre Sportanlagen Zuschüsse erhalten. Erweitert wird zudem die Liste zuschussfähiger Baumaßnahmen. Dann sind über die Sanierung der Sportanlagen hinaus auch Neubau, Umbau und Erweiterung förderfähig, wenn die zuwendungsfähigen Kosten mindestens 10.500,- € betragen. Die Höhe der Kreiszuwendung für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen entspricht 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 11.250,- €. Für Neubau und Erweiterung beträgt der Kreisanteil 10 %, maximal 15.000,- €. Das gilt neuerdings auch für Maßnahmen mit Kosten oberhalb der 75.000,- €-Schwelle, vorausgesetzt, das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst dieselbe Maßnahme ebenfalls. Sollten Baumaßnahmen unterhalb dieser Kostenschwelle auch durch den Sportbund Rheinland gefördert werden, gehen diese der Kreisförderung unverändert vor. Der Sportbund verfügt insoweit über entsprechende Förderprogramme für Maßnahmen bis 10.500,- € sowie bis 75.000,- €. Den äußeren Rahmen der Kreisförderung bilden auch weiterhin die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, wobei im kommenden Kreishaushalt 30.000,- € zusätzlich zum bisherigen Umfang bereitgestellt werden.  Die neue Richtlinie sowie der ab dem 01.01.2017 geltende Förderantrag stehen im Downloadportal auf der Internetseite des Kreises (www.westerwaldkreis.de) bereit.