In Rheinland-Pfalz wurden 2017 knapp 32 Millionen Euro zur Förderung von Fortbildungsaktivitäten im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) bewilligt, davon 13 Millionen als Zuschüsse. Wie das Statistische Landesamt in Bad Ems mitteilt, waren das rund 5,3 Millionen Euro bzw. 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Insbesondere die Zuschüsse stiegen deutlich (plus 35 Prozent).
Rund 7.700 Fortzubildende erhielten eine Förderung im Rahmen des AFBG, auch Aufstiegs-BAföG genannt. Das waren 550 Personen bzw. 7,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Durchschnittlich erhielten die Geförderten mit etwa 4.200 Euro rund 440 Euro mehr als im Vorjahr. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Förderbeträge und Zuschüsse im Rahmen des 3. Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsgesetzes zurückzuführen.
Die von Bund und Ländern finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderung ist ein Förderangebot für Bürgerinnen und Bürger, die eine auf einen ersten beruflichen Abschluss aufbauende Fortbildung absolvieren. Seit Mitte 2016 können zudem auch an einer beruflichen Fortbildungsmaßnahme interessierte Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs Fördermittel im Rahmen des AFBG beantragen. Ziel ist es, den Ausbau der beruflichen Qualifizierung zu unterstützen und die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses zu stärken.
Unabhängig vom Einkommen werden die Gebühren für den Lehrgang und die Prüfung mit bis zu 15.000 Euro sowie für das Meisterprüfungsprojekt mit bis zu 2.000 Euro gefördert. Die Förderung setzt sich aus Darlehen und staatlich finanziertem Zuschuss zusammen. Abhängig vom Einkommen kann zudem ein Beitrag zum Lebensunterhalt mit Aufschlägen für Verheiratete und Kinder sowie für die Kinderbetreuung von Alleinerziehenden bezuschusst werden.