Die Badegewässer im Westerwaldkreis sind allesamt frei von Enterokokken und Escherichia coli. Das ergaben die diesjährigen Beprobungen auf diese Indikatorkeime, wobei die letzte Probenentnahme durch das Gesundheitsamt des Kreises am 2. Juli durchgeführt wurde und das Laborergebnis heute im Kreishaus eintraf. Im Westerwaldkreis sind derzeit vier Badegewässer offiziell von der EU anerkannt: Der Waldsee Maroth, die Klingelwiese bei Maxsain, der Postweiher bei Freilingen und die Krombachtalsperre bei Rehe. Daneben gibt es fünf weitere Seen im Kreisgebiet, die zwar nicht diesen förmlichen Status haben, in denen aber gleichwohl regelmäßig gebadet wird. Es handelt sich hierbei um den Secker Weiher, den Wiesensee, den Hahner See in der Verbandsgemeinde Wallmerod und die beiden zur Westerwälder Seenplatte gehörenden Seen Dreifelder Weiher und Hausweiher. Das Wasser aller dieser Badeseen wird in monatlichen Abständen vom Gesundheitsamt des Westerwaldkreises mikrobiologisch auf Darmbakterien beprobt. Hierbei sind in dieser Saison noch keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt worden. Foto WW Touristik: Das Wasser der genannten Badeseen wird in monatlichen Abständen vom Gesundheitsamt des Westerwaldkreises mikrobiologisch auf Darmbakterien beprobt.
In den EU-Badegewässern wird zudem die chemische und biologische Beschaffenheit des Wassers durch das Landesamt für Umwelt untersucht. Hier geht es unter anderem um den pH-Wert, die Sichttiefe und das Vorhandensein von Blaualgen. Bei den Badegewässern Waldsee Maroth, Klingelwiese und Krombachtalsperre ist es in dieser Badesaison bereits zu geringfügigen Grenzwertüberschreitungen von Blaualgen gekommen, wobei bislang nur die Grenzwerte der 1. Warnstufe überschritten wurden. Dies zieht noch kein Badeverbot nach sich, es werden aber Hinweisschilder mit Verhaltensregeln aufgestellt: „Auffällig gefärbte Bereiche meiden, kein Wasser schlucken, nach dem Baden Abduschen“.
In den Gewässern ohne EU-Status führt das Landesamt diese Untersuchungen aus Gründen der Personalkapazität seit kurzem nicht mehr durch, sie sind auch gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Kreis prüft derzeit, ob er hier in die Bresche springt und die Untersuchungen auf Sichttiefe und Blaualgen durch sein Gesundheitsamt durchführt bzw. veranlasst.
Aber: „Ob mit oder ohne Untersuchung, jeder Badegast trägt natürlich ein Stück weit auch Eigenverantwortung“, erklärt Sarah Omar, Leiterin des Gesundheitsamtes. „Ohnehin stellen die Beprobungen nur eine Momentaufnahme dar, die Situation kann sich gerade in Bezug auf das Algenvorkommen innerhalb kürzester Zeit ändern.“ Die Expertin empfiehlt daher, kleine Kinder keinesfalls in deutlich grün verfärbten Gewässern baden zu lassen, auch wenn dort kein Warnschild steht. Manche Algen bilden Toxine, die durch Wasserschlucken in den Körper gelangen können. Ferner müsse bedacht werden, dass eine starke Trübung des Wassers, ob durch Algen, Plankton oder Sedimente bedingt, eine Rettung Ertrinkender erschwert.
Diesen Risiken - so Omar – steht natürlich die gesundheitsfördernde Wirkung und die Freude am Baden gegenüber. Diese Abwägung müsse letztlich jeder selbst vornehmen, das Gesundheitsamt könne durch Untersuchungen und Hinweise hierbei nur unterstützen.
Aktuelle Informationen zu den jeweiligen EU - Badegewässern können unter www.badessen.rlp.de abgerufen werden.