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Der Kreistag in seiner Sitzung am 15. Juni die neuen Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Montabaur und Westerburg bestimmen. Das teilt die Kreisverwaltung jetzt mit. Für die am 01.01.2019 beginnende neue Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen sind im Jahre 2018 die Neuwahlen durchzuführen. Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen wird dann durch das jeweilige Amtsgericht gewählt. Die Vertrauenspersonen müssen durch den Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Die Wahlvorschläge werden, entsprechend der jeweiligen Sitzverteilung, von den im Kreistag vertretenen Fraktionen unterbreitet.