Gem. Sessenhausen, Westerwaldkreis (ots) - Am Samstag, dem 26.11.2016, kontrollierten Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz insgesamt 17 Busse und Güterkraftfahrzeuge an einer Kontrollstelle auf dem Rastplatz "Landsberg an der Warthe" auf der BAB 3. Im Ergebnis wurden von den kontrollierten Fahrzeugen acht beanstandet, wobei in fünf Fällen die Weiterfahrt unmittelbar untersagt wurden musste.
Es ergab sich ein breitgefächertes Beanstandungsfeld, welches von Strafanzeigen über verschiedentliche Ordnungswidrigkeitenanzeigen bis hin zu Verwarnungen und Mängelberichten reichte.
So wurde unter anderem ein Langholztransport festgestellt, bei welchem ein Gesamtgewicht von 47.000 kg ermittelt wurde. Die zul. Gesamtmasse von 40 Tonnen war somit um 7 Tonnen bzw. 17,5 % überschritten. Ergebnis für den Fahrer, welcher zugleich Firmeninhaber war: Untersagung der Weiterfahrt, Abladen des Holzes und Anzeige.
Bei einem mit Kranteilen beladenen Großraum- und Schwertransport fiel auf, dass entgegen der behördlichen Anordnungen teilbares Ladegut befördert wurde. Die erteilten Genehmigungen und Erlaubnisse wurden hierdurch unwirksam, so dass die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt wurde. Außer Anzeigen gegen den Fahrer und die Firma hat das transportführende Unternehmen jetzt dafür Sorge zu tragen, dass der Transport den gesetzlichen Vorschriften genügt. Hierfür ist es erforderlich, dass eine an der Kontrollstelle durchzuführende kostenintensive Umladung von Ladungsteilen mittels eines Krans auf ein weiteres Transportfahrzeug erfolgen muss, bevor die Weiterfahrt von polizeilicher Seite wieder gestattet wird.
Sorge bereitete den Beamten in besonderem Maße der Zustand eines Linienbusses eines süd-osteuropäischen Unternehmens, an welchem erhebliche technische Mängel festgestellt wurden. So waren nicht nur die Batterien des Fahrzeugs lose, was eine nicht unerhebliche Brandgefahr darstellte, es war zudem eine Luftleitung geplatzt, was zu einem bedenklichen Druckabfall im Bremssystem führte. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt und erst nach erfolgter Instandsetzung wieder gestattet. Gegen Fahrer und Unternehmen wurden Anzeigen gefertigt.
Besorgniserregend waren auch die polizeilichen Feststellungen bei einem mit Fahrgästen besetzten Fernlinienbus aus dem südeuropäischen Raum. Hier musste die Weiterfahrt untersagt werden, da die Fahrer keine ausreichende Tagesruhezeit verrichtet hatten. Eine nähere Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten ergab, dass einer der Fahrer zu Fahrtbeginn die Fahrerkarte einer anderen Person genutzt hatte, um hierdurch die tatsächlichen Lenkzeiten des eingesetzten Fahrpersonals zu manipulieren. Im Weiteren wurde festgestellt, dass in Deutschland die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch die Fahrer überschritten wurde und nicht genehmigte Haltestellen angefahren wurden, was eine verbotene Zwischenbedienung im Rahmen der Fernlinie darstellte. Um die nicht genehmigten Haltestellen zu verschleiern, wurden den Fahrgästen die ursprünglichen Fahrtickets abgenommen. Das Fahrpersonal des Busses wurde wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und Lenkzeitverstöße angezeigt. Den Fahrer, welcher die falsche Fahrerkarte nutzte, erwartet zudem ein Strafverfahren. Für die Fahrgäste ging die Fahrt erst nach einer mehrstündigen Wartezeit weiter, nachdem ein Ersatzfahrer an der Kontrollstelle eintraf und den Bus übernahm.
Das Ergebnis der Kontrolle macht abermals deutlich, wie wichtig polizeiliche Kontrollmaßnahmen im Bereich des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs sind. Im Sinne der Verkehrssicherheit, insbesondere mit Blick auf die oftmals erheblichen Folgen im Rahmen von Verkehrsunfällen, wird die Verkehrsdirektion Koblenz hier weiterhin einen besonderen Schwerpunkt setzen.