Das Land Rheinland-Pfalz wird gemeinsam mit dem Land Bremen eine Initiative in den Bundesrat einbringen, die eine Erhöhung der Freigrenze von 35.000 Euro auf 45.000 Euro für Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von gemeinnützigen Vereinen vorsieht. Dies beschloss der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung.
„Ehrenamtliches Engagement ist unverzichtbar und eine tragende Säule in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Gemeinnützige Vereine leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Aus diesem Grund haben sie zahlreiche steuerliche Vorteile, wie z.B. eine Freigrenze bei der Besteuerung von Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Wenn ehrenamtliche Vereine lediglich geringe Umsätze erzielen, fällt keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Bisher lag diese Besteuerungsgrenze bei 35.000 Euro und soll nun auf 45.000 Euro angehoben werden“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
Die Freigrenze ist ein wichtiges Instrument, um Ehrenamtliche in den Vereinen von administrativen Aufgaben zu entlasten. Die Erhöhung der Freigrenze um 10.000 Euro auf 45.000 Euro soll dazu dienen, dass sie weiterhin ihrem vereinfachenden Charakter gerecht werden kann. Die Bundesregierung wird in der Bundesratsentschließung gebeten, eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen. Die letzte Erhöhung der Freigrenze liegt bereits 10 Jahre zurück.