Betzdorf (ots) - Nach wie vor wird die Heller- und Kirchstraße von vielen Verkehrsteilnehmern als Umleitungsstrecke der gesperrten Brücke genutzt. Dabei kommt es häufig zu Verstößen gegen das Durchfahrtsverbot an der Bahnunterführung aus Richtung Hellerstraße. Bei der Kontrolle der Polizei Betzdorf am gestrigen Nachmittag wurden erstmals gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Allein die Anwesenheit der Polizei bewegte etwa 70 Prozent der Verkehrsteilnehmer zum Wenden und wieder in Richtung Post davon zu fahren. Eine beachtliche Anzahl von 30 Verkehrsteilnehmern missachteten das Durchfahrtsverbot innerhalb von 2 Stunden und wurden mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt.
Dabei fiel auch ein 41-Jähriger Pkw-Fahrer auf, welcher nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. In diesem Fall wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Für das Verhalten der Verkehrsteilnehmer hält sich das Verständnis der Polizei in Grenzen, da die offizielle Umleitung über die Gäulenwaldstraße nach unseren Beobachtungen nur wenig frequentiert ist. Daher wird die Polizei auch in Zukunft Kontrollen durchführen und Bußgelder verhängen. Bei einem Wendemanöver in der Gerberstraße kam es auch schon zu einem kleinen Verkehrsunfall. Am Dienstagmorgen wendete eine 39-Jährige auf dem Parkplatz am Rathaus. Sie musste jedoch vor dem Einfahren in die Hellerstraße in Richtung Post verkehrsbedingt halten. Eine 82-Jährige übersah den wartenden Pkw beim rückwärts Ausparken und es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Der Sachschaden wird auf ca. 1.000 Euro geschätzt.