Heiligenroth (ots) - Bereits am Freitag, 27.04.2018 kontrollierte die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz auf der BAB 3, Rastplatz Montabaur im Laufe des späten Vormittags einen mit Fahrgästen besetzten Kleinbus. Es wurde festgestellt, dass das aus dem süd-osteuropäischen Raum stammende Unternehmen mit dem Kleinbus einen nicht genehmigten grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr durchführte.
Auch konnte der Fahrer seine Lenk- und Ruhezeiten nicht nachweisen, da weder ein Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut war, noch entsprechende Kontrollblätter als Tätigkeitsnachweise vorgelegt wurden. Über die Fahrgäste konnte letztlich ermittelt werden, dass der Fahrer bis zum Kontrollzeitpunkt bereits über 20 Stunden mit dem Kleinbus unterwegs war, ohne entsprechende Ruhezeiten eingelegt zu haben.
Eine eingehende Prüfung des im Kleinbus mitgeführten Gepäcks führte zum Auffinden von insgesamt ca. 60 kg frischem Schweinefleisch, frischem Geflügelfleisch und Frischfisch, welches für den Eigenbedarf bestimmt sein sollte. Da aber die Lebensmittel ungekühlt inmitten des Gepäcks verladen, teilweise nur in Müllsäcken verstaut und zum Teil schon verdorben waren, wurde unmittelbar das zuständige Veterinäramt informiert. Dieses stellte fest, dass die Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr geeignet waren und einer direkten Entsorgung zugeführt werden mussten. Aufgrund der festgestellten lebensmittelrechtlichen Verstöße wurde die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,- EUR angeordnet.
Eine weitergehende technische Überprüfung des Kleinbusses führte zudem zur Feststellung nicht unerheblicher Mängel. Die Untersuchung bei einer Prüforganisation bestätigte die polizeilichen Feststellungen. Neben starkem Ölverlust und erheblichen Bremsenmängeln wurden diverse Durchrostungen, bis hin zu mehrfachen Brüchen am Fahrzeugrahmen, festgestellt. Fazit des Prüfers: Verkehrsunsicher.
Die Weiterfahrt wurde unmittelbar untersagt und Fahrzeugkennzeichen und Zulassungsbescheinigung zwecks sofortiger Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs eingezogen. Zusätzlich mussten Firma und Fahrer wegen der festgestellten technischen Mängel, der Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der unerlaubten gewerblichen Personenbeförderung noch eine Sicherheitsleistung von insgesamt 1750,- EUR hinterlegen.