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Die evm-Gruppe wirbt für genaue Prüfung der vermeintlichen Ersparnis

KOBLENZ/WESTERWALD. Zahlreiche Haushalte im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein (enm) erhalten derzeit Werbeschreiben von wettbewerblichen Messstellenbetreibern, unter anderem von der Firma „Deutsche Messwesen“. Darin werden unter anderem eine vermeintliche Kostenersparnis von bis zu 115 Euro jährlich, eine kostenlose Installation von Smart Metern sowie kurzfristig verfügbare Montagetermine beworben. Die evm-Gruppe nimmt dies zum Anlass, Kundinnen und Kunden über die tatsächlichen Zusammenhänge rund um intelligente Messsysteme zu informieren.
Im aktuell verbreiteten Schreiben von „Deutsche Messwesen“ wird der Eindruck vermittelt, dass Verbraucher durch einen Wechsel des Messstellenbetreibers von einer jährlichen Ersparnis profitieren können und rasch handeln sollten. Die evm-Gruppe weist darauf hin, dass die beworbene Ersparnis nicht automatisch mit einem Anbieterwechsel verbunden ist.

Ersparnis hängt von individuellen Voraussetzungen ab
Die häufig genannte Entlastung bei den Netzentgelten basiert auf den Regelungen des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie kann nur dann greifen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören beispielsweise der Betrieb einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie einer Wärmepumpe, Wallbox, Klimaanlage oder eines Batteriespeichers, die Teilnahme am entsprechenden Modell des Netzbetreibers sowie die erforderliche Mess- und Steuerungstechnik. „Die mögliche Entlastung bei den Netzentgelten ist gesetzlich geregelt und nicht an einen bestimmten Messstellenbetreiber gebunden“, erklärt der Sprecher der evm-Gruppe, Marcelo Peerenboom. „Ob und in welcher Höhe Kundinnen und Kunden profitieren, hängt immer von den individuellen Voraussetzungen ab.“ Bei einem Jahresverbrauch von unter 6.000 kWh liegt der Preis bei der enm als grundzuständigem Messstellenbetreiber bei 30 Jahr im Jahr, während der Anbieter „Deutsche Messwesen“ 99 Euro im Jahr verlangt.

Gesetzlicher Smart-Meter-Einbau erfolgt auch ohne Anbieterwechsel
Zugleich weist die evm-Gruppe darauf hin, dass der gesetzlich vorgesehene Einbau intelligenter Messsysteme auch durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgt. Kundinnen und Kunden müssen dafür grundsätzlich nicht zu einem anderen Anbieter wechseln. Während für grundzuständige Messstellenbetreiber gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen gelten, können wettbewerbliche Anbieter eigene Entgelte festlegen. Nach Angaben im Werbeschreiben kostet der Messstellenbetrieb dort 99 Euro pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Zudem können weitere Kosten anfallen.
Gerade für Haushalte ohne steuerbare Verbrauchseinrichtungen kann ein Wechsel daher wirtschaftlich nachteilig sein. So liegen die gesetzlichen Entgelte beim grundzuständigen Messstellenbetreiber für viele Standardhaushalte deutlich unter den beworbenen Preisen wettbewerblicher Anbieter.

Smart Meter sind wichtiger Baustein der Energiewende
Unabhängig vom gewählten Messstellenbetreiber sind intelligente Messsysteme ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Sie ermöglichen eine präzisere Erfassung von Verbrauchs- und Einspeisedaten und schaffen die Grundlage für eine effiziente Steuerung der Stromnetze. Dies wird insbesondere mit dem weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur immer wichtiger.

Empfehlung der evm-Gruppe
Die evm-Gruppe empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, Werbeschreiben rund um Smart Meter sorgfältig zu prüfen und sich vor einer Vertragsentscheidung über die tatsächlichen Kosten, Laufzeiten und individuellen Vorteile zu informieren. Wer unsicher ist, kann sich an seinen zuständigen Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber wenden und die persönlichen Voraussetzungen prüfen lassen. (evm)