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Für viele Abiturientinnen und Abiturienten endet jetzt die Schulzeit. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Müssen sich junge Menschen eventuell sogar arbeitslos melden, bis sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen?

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit klärt auf: eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist nicht erforderlich, wenn der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit anfängt. Auch wenn die Unterbrechung unverschuldet etwas länger dauert, kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist z.B. bei Wartezeiten für einen Ausbildungs- oder Studienplatz möglich, wenn die entsprechende Bewerbung nachgewiesen werden kann. Kann man sich noch nicht bewerben, etwa weil das Verfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich baldmöglichst bewerben zu wollen.

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach dem Ende der Schulzeit schriftlich mitzuteilen. Die passenden Formulare gibt es unter www.familienkasse.de. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch bei der Familienkasse informieren.