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Montabaur (ots) - Im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgrund eines nicht gesicherten Hundes wurden bei dem kontrollierten 50-jährigen Fahrer drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt. Ihm wurde daraufhin im Krankenhaus Diez eine Blutprobe entnommen. Die Polizei stellte die Fahrzeugschlüssel sicher. Neben dem Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden ein Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Der Fahrer muss nun mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Das Transportieren eines nicht gesicherten Tieres stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar.