Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht deutlich: Auch die
rheinland-pfälzische Landesdüngeverordnung steht auf wackligen Bei-
nen. „Wenn Bayern seine Regelung zurücknehmen muss, kann Rhein-
land-Pfalz nicht einfach weitermachen, als wäre nichts geschehen“, er-
klären die CDU-Agrarpolitiker Johannes Zehfuß und Michael Ludwig.
„Die Landesregierung ist aufgefordert, die rechtswidrige Verordnung
umgehend zurückzunehmen.“
Die Christdemokraten betonen, dass die Landwirte in Rheinland-Pfalz ver-
antwortungsbewusst und mit höchster Präzision düngen: „Unsere Bäuerin-
nen und Bauern arbeiten nach strengsten Auflagen – sorgfältig, fachlich fun-
diert und im Sinne des Grundwasserschutzes.“ Das Urteil aus Leipzig sei ein
Signal, das Verursacherprinzip zu stärken und die Messstellendichte sach-
gerecht auszubauen, anstatt pauschal ganze Regionen zu belasten.
„Die Düngeverordnung darf nicht zum politischen Instrument auf Kosten der
Landwirtschaft werden. Deshalb haben wir das Thema auf die Tagesord-
nung im nächsten Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau gesetzt." (CDU WW)



