Mit der kommunalen Wärmeplanung soll die Grundlage für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung der Verbandsgemeinde bis 2045 geschaffen werden. Hintergrund sind die gesetzlich verankerten Klimaschutzziele.
Die Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat operativ mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Die Verbandsgemeinde wird dabei nach gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, die kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2028 vorliegen zu haben. Das Ziel ist es, einen Fahrplan für eine verlässliche, kostengünstige und von fossilen Rohstoffen unabhängige Wärmeversorgung bis 2045 zu entwickeln, die allen Bürgern Orientierung und Planungssicherheit geben soll. Alle relevanten Akteure, wie z.B. Energieversorger, Wohnungsbaugesellschaften oder potenzielle Abwärmelieferanten, werden dabei mit in den Planungsprozess eingebunden. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2025 im Rahmen zweier Bürgerforen präsentiert.
Mit der Erstellung der Wärmeplanung wurde die Netzgesellschaft Rhein-Sieg Netz GmbH beauftragt, die die Planungsleistungen gemeinsam mit der ihrer Muttergesellschaft rhenag Rheinische Energie AG und dem Beratungsunternehmen evety GmbH durchführen wird. Durch die Kombination von Vor-Ort-Kenntnissen der Energielandschaft, Fachexpertise im Netzbereich sowie Erfahrung in der Wärmeplanung und im Projektmanagement wird eine umsetzbare Wärmeplanung sichergestellt. Zur Finanzierung der Kommunalen Wärmeplanung hat sich die Verbandsgemeinde bereits frühzeitig umfangreiche Bundesfördermittel der Nationalen Klimaschutz-Initiative (NKI) gesichert.
In einem ersten Schritt werden alle bestehenden und geplanten Gebäude, Infrastrukturen und Heiztechnologien analysiert. Alle Daten werden anonymisiert, also nicht personenbezogen erfasst, sodass der Datenschutz jederzeit gewährleistet ist. Es erfolgt keine separate Datenerhebung in den Haushalten, sondern es werden entweder öffentliche Datenquellen genutzt oder die Daten werden in aggregierter Form von den Netzbetreibern bzw. Schornsteinfegern zur Verfügung gestellt (örtliche Datenschutzinformation gem. §12 Abs. 3 WPG, einsehbar unter www.vg-bg.de). Der nächste Schritt ist eine Potenzialanalyse: Hierbei wird ermittelt, wie hoch das Energie-Einsparpotenzial z.B. durch Sanierungen im Gebäudebestand ist und welche klimaneutralen Wärmequellen bereits vorhanden sind. Auf Basis dieser Ergebnisse wird ein “klimaneutrales Zielszenario 2045” erstellt, aus dem die zukünftigen Wärmeversorgungsgebiete abgeleitet werden können. Grundlage ist ein sogenannter “digitaler Zwilling”, d.h. ein digitales Abbild der realen Gegebenheiten, das einzelne Versorgungsgebiete im Hinblick auf eine zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung visualisiert. Im letzten Schritt werden auf Basis von Detailanalysen konkrete Maßnahmen abgeleitet und in eine Wärmewendestrategie überführt. Die Wärmeplanung bietet somit eine objektive Orientierung und Priorisierung für alle weiteren Maßnahmen in der Verbandsgemeinde, die eine schrittweise, klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 ermöglichen.
Die kommunale Wärmeplanung bildet die Grundlage für alle Haushalte, die durch das Gebäudeenergiegesetz (auch “Heizungsgesetz” genannt) über kurz oder lang zum Umstieg auf erneuerbare Energien verpflichtet werden. Es wird z.B. untersucht, ob und wo es in Zukunft in der Verbandsgemeinde ein Wärme- oder Wasserstoffnetz geben könnte. Bei der ersten Wärmeplanung werden jedoch noch nicht alle Fragen vollständig beantwortet, wie z.B. „Wann erhalte ich in meiner Straße Fernwärme und was wird diese kosten?“. Dies sind Fragestellungen, die sich an die kommunale Wärmeplanung anschließen und zunächst durch Machbarkeitsstudien näher untersucht werden müssen, bevor die konkrete Umsetzung geplant werden kann. Bei der Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung in voraussichtlich fünf Jahren werden die Ergebnisse dann weiter konkretisiert. Es ist der Anfang eines langen Prozesses – umso wichtiger ist es, diesen so früh wie möglich zu beginnen. (Quelle VG Betzdorf Gebhardshain)