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Die Stadtverordnetenversammlung hat die Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) sowie Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) der Stadt Limburg auf 252 Prozent (A) und 320 Prozent (B) beschlossen. Die bisherigen Hebesätze lagen bei 332 Prozent (A) und 365 Prozent (B). Damit ist die Stadt Limburg der Empfehlung des Landes Hessen zur Senkung der Hebesätze gefolgt, jedoch nicht ohne die Aufkommensneutralität im Blick zu behalten.



„Wir konnten nah an der Empfehlung des Landes bleiben, mussten dabei auch die gesamte Haushaltssituation der Stadt betrachten. So mussten wir bereits im zweiten Jahr in Folge für einen ausgeglichenen Haushalt auf unsere Rücklagen zurückgreifen. Daher haben wir bei der Senkung der Hebesätze vorsichtig agiert und sind der Empfehlung nicht gänzlich gefolgt oder sogar weiter runter gegangen“, erklärt Dr. Marius Hahn, Bürgermeister der Stadt, die Entscheidung zur Senkung der Grundsteuerhebesätze.

Vorausgegangen war 2024 eine Hebesatzempfehlung des Landes Hessen für die Stadt Limburg von 251,94 Prozent (A) und 307,13 Prozent (B).

Ziel ist es, die Grundsteuer gerechter, einfacher und verständlicher für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Das bedeutet, dass in guten Wohnlagen nun mehr Grundsteuer anfällt als in weniger guten. Zudem soll sie für die Verwaltung als auch für die Bürger gut umzusetzen und nachvollziehbar sein. Ein weiteres Kriterium ist die Aufkommensneutralität der Reform. Somit soll die Stadt Limburg 2025 ebenso viel Grundsteuern einnehmen wie vor der Änderung. Je nach Größe und Lage der Grundstücke kann der neue Grundsteuerbetrags geringer oder auch höher als der bisherige ausfallen. Das hängt nicht nur vom Hebesatz, sondern auch vom Grundsteuermessbetrags, der vom Finanzamt ermittelt wurde, ab.
Um den Grundsteuerbetrag zu ermitteln, muss der Grundsteuermessbetrag mit dem von der Kommune festgelegten Hebesatz multipliziert werden. Dieser wird dem Steuerpflichtigen von der Stadt Limburg mitgeteilt.

Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im März an die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger versendet. Vor Erhalt des Grundsteuerbescheids sind keine Zahlungen für die Grundsteuer oder die Niederschlagswassergebühr zu leisten. Auch die Niederschlagswassergebühr wird mit dem neuen Grundsteuerbescheid festgesetzt.

Sofern von Steuerpflichtigen bisher ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) an die Stadt erteilt wurde, wird der neue Grundsteuerbetrag nach Versand des Steuerbescheides automatisch im April, Mai sowie August und November eingezogen.

Wurde von den Bürgerinnen und Bürgern ein Dauerauftrag eingerichtet, empfiehlt die Stadt, diesen zu stornieren. Mit Erhalt des neuen Steuerbescheids und der Niederschlagswassergebühr sollte dann ein neuer Dauerauftrag angelegt werden.
Weitere Informationen sind auf https://www.limburg.de/Grundsteuerreform2025 zu finden.

Der Grundsteuermessbetrag wird in Hessen zukünftig alle 14 Jahre nach § 8 des Hessischen Grundsteuergesetzes neu berechnet.
Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Die Grundsteuer musste nach dem Urteil neu geregelt werden. Das bedeutete, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden mussten. Aus Sicht der Hessischen Landesregierung ist das 2019 erlassene Bundesmodell zu kompliziert und aufwendig. Hessen hat – wie andere Länder auch – eine landesgesetzliche Regelung der Grundsteuer umgesetzt. Dies ermöglicht die Ende 2019 erfolgte Grundgesetzänderung. (Quelle Stadt Limburg)