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Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in Abstimmung mit den betroffenen Regionaldirektionen beschlossen, bundesweit Arbeitsagenturen zu fusionieren und Agenturbezirke zusammenzuschließen. In Rheinland-Pfalz betrifft dies die beiden Arbeitsagenturen Montabaur und Neuwied.

Die Umsetzung ist zum 1.Januar 2026 geplant. Die neu entstehende Arbeitsagentur soll als Agentur für Arbeit Rhein-Wied-Westerwald firmieren und ihren Hauptstandort in Neuwied finden. Der zusammengeschlossene Bezirk umfasst dann die Landkreise Altenkirchen, Neuwied, Westerwald und den Rhein-Lahn-Kreis.

Der Fusionsentscheidung ging eine umfassende Einbindung der Selbstverwaltungsgremien und regionaler Interessengruppen voraus. Ausschlaggebend für die Fusionen war neben dem Ziel einer verschlankten Führungsstruktur insbesondere der gravierende Wandel am Arbeitsmarkt. Digitalisierung, Demografie und Transformation der Arbeitswelt verändern die Aufgabenstellung der Arbeitsagenturen. Ratsuchende Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Jugendliche benötigen ein zunehmend breiteres Spektrum an Unterstützungsangeboten.

Das stellt insbesondere kleinere Arbeitsagenturen vor die Herausforderung, mit den wirtschaftlich begrenzten Organisationsressourcen dauerhaft eine hohe Dienstleistungsqualität zu garantieren. Effizientere Strukturen und spezialisierte Fachteams in fusionierten Agenturen sollen dabei helfen, den persönlichen Service für die Kundinnen und Kunden auch zukünftig flächendeckend anbieten zu können. Deshalb wird mit der Fusion keine Schließung von Dienststellen einhergehen.

Die Vorbereitung der Fusion hat in kooperativer Zusammenarbeit der beiden Arbeitsagenturen bereits begonnen. Der zwölfmonatige Vorlauf wird nach erster Einschätzung vor Ort notwendig sein, denn wie so oft stecke der Teufel im Detail. Die Geschäftsführungen beider Arbeitsagenturen gestalten den Zusammenschluss sowohl in Montabaur wie auch in Neuwied unter einem gemeinsamen Leitmotiv: „Die Arbeitsagentur ist für Kundinnen und Kunden auch nach der Fusion da. Das bisherige Dienstleistungsangebot bleibt in Gänze erhalten!“ (Quelle Arbeitsagentur MT/NR)