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Die 14. große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 02.01.2025 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 04.12.2024 gegen den 29-jährigen Arlindo M. wegen versuchten Mordes und vollendeter Sachbeschädigung zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Dem Angeklagten wird von der Generalstaatsanwaltschaft im Wesentlichen vorgeworfen:

In der Nacht vom 06.09.2024 soll der Angeklagte gegen 02:40 Uhr bewaffnet mit einer Machete mit einer Klingenlänge von 47,30 cm die Dienststelle der Polizeiinspektion Linz betreten haben. Ziel des Angeklagten soll es gewesen sein, alle dort anwesenden Polizeibeamten zu töten. Gleich nach Betreten der Dienststelle habe er mit den Tötungen beginnen wollen.

Gemäß seinem Tatplan soll er unvermittelt nach Betreten der Dienststelle ca. 50 Mal mit der Machete auf die Scheibe eingeschlagen haben, die ihn von dem diensthabenden Beamten trennte. Dabei soll er drei Mal „Allahu Akbar“ gerufen haben. Er soll zudem geäußert haben, dass er Polizeibeamte töten wolle. Der diensthabende Polizeibeamte soll die Außentür verriegelt haben, sodass sich der Angeklagte in der sog. Schleuse befunden haben soll. In den kommenden Stunden soll er sodann mehrfach u.a. gegen die Außenscheibe geschlagen und getreten haben, wodurch diese massive Beschädigungen erlitten haben soll. Währenddessen soll er auch gedroht haben, die zwischenzeitlich im Außengelände postierten Polizeibeamten töten zu wollen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Der Angeklagte soll mit der Ideologie des sog. Islamischen Staates sympathisiert haben. Er soll bei seiner Tat die Absicht gehabt haben die Polizeibeamen zu töten, weil diese eine Gesellschaftsordnung und eine Politik repräsentierten, die nicht seinen religiösen und weltpolitischen Vorstellungen entsprochen habe.

Am Schleusenbereich der Polizeistation soll ein Sachschaden von ca. 70.000 € entstanden sein. (Quelle LG Koblenz)