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evm reduziert Lichtbelastung im Windpark Höhn. Blinken nur noch bei Erkennung eines Flugobjektes.
HÖHN. Das nächtliche Dauerblinken der fünf Windenergieanlagen der Energieversorgung Mittelrhein (evm) im Windpark Höhn ist seit kurzem Geschichte. Dank neuester Technik werden die roten Lichter auf den Gondeln nachts nur noch leuchten, wenn sich ein Flugobjekt innerhalb eines definierten Luftraums um die Anlagen befindet. Die sogenannte „bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“ sorgt dafür, dass die blinkenden Lichter ab sofort bis zu 90 Prozent der Nachtzeit ausgeschaltet bleiben. Diese Maßnahme reduziert die Lichtemissionen erheblich und trägt somit zum Schutz der Umwelt und zur Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner bei.


Umrüstung zur Steigerung der Lebensqualität
„Mit der Umrüstung der Anlagen erfüllen wir bereits jetzt die künftig geltenden gesetzlichen Anforderungen“, sagt Markus Behr, Fachbereichsleiter Erneuerbare Energien bei der evm, die den Windpark betreibt. „Ich freue mich, dass wir damit zu einer besseren Lebensqualität für die Bewohner der umliegenden Gemeinden und damit sicher auch zu noch mehr Akzeptanz in Sachen Windkraft beitragen können.“
Die Umrüstung basiert auf einem der größten bundesweiten Projekte zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen. Ziel ist es, dass alle dauerhaft blinkenden Nachtkennzeichnungen allmählich nur noch bei Bedarf leuchten.
„Die Investition ist sehr kostspielig“, ergänzt Anja Wissenbach, welche bei der evm die technische Umrüstung koordiniert hat. „Aufgrund der bevorstehenden Erweiterung des Windparks Höhn um bis zu drei neue Windenergieanlagen, haben wir die Umrüstung mit einem universell und flexibel erweiterbaren System realisiert. Das ist nachhaltig und effizient.“ Bei älteren Anlagen, wie dem nahegelegenem Windpark Waigandshain, ist eine Nachrüstung aufgrund der begrenzten Restlaufzeit noch nicht vorgesehen. Neue Windräder werden in Zukunft ebenfalls mit dieser Technologie ausgestattet.
Ausgeklügelte und sichere Technologie
Jedes Flugobjekt, das sich im deutschen Raum aufhält, ist verpflichtet ein Transpondersignal auszusenden. Sobald beispielsweise ein Flugzeug mit aktiviertem Signal nachts in den Luftraum um die Anlagen eintritt, wird dieses von den Signalempfängern an den Anlagen registriert und die roten Lichtsignale werden eingeschaltet. Verlässt das Flugobjekt den Luftraum, wird das Blinksignal durch die Systemsteuerung unterdrückt und es wird wieder dunkel. Vor jeder Aktivierung laufen komplizierte Berechnungen im Hintergrund, so spielen beispielsweise Flughöhe, Geschwindigkeit und Route des Flugobjektes eine zentrale Rolle.

Das System unterliegt hohen IT-Sicherheitsanforderungen und ist bestmöglich vor unbefugtem Netzwerkzugriff geschützt. Es wird von einem deutschen Systemdienstleister betreut und erfährt auch künftig regelmäßige Sicherheitsupdates und sonstige Aktualisierungen. (Quelle evm)