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Rat fasst Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Energiegesellschaft

Die Verbandsgemeinde Montabaur will die Energiewende in ihrem Gebiet voranbringen und selbst aktiv werden. Dazu fasste der Verbandsgemeinderat (VGR) einen Grundsatzbeschluss: Er will eine eigene Energiegesellschaft gründen, die den Ausbau der Energiegewinnung aus Wind, Sonne und anderen erneuerbaren Quellen fördert und selbst betreibt. Ziele sind der Klimaschutz, die Steuerung des Ausbaus im eigenen Gebiet sowie die Wertschöpfung vor Ort. Für die Ortsgemeinden und für die Bürger soll es verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten geben.

Klimaschutz
Mit dem Klimaschutzkonzept hat sich die VG Montabaur verpflichtet, die Nutzung erneuerbarer Energien auszubauen, um die Klimaziele des Landes zu erreichen. Derzeit gibt es 13 Solaranlagen auf Freiflächen, Vorreiter war hier die Ortsgemeinde Görgeshausen, die bereits 2013 ihren Solarpark ans Netz gebracht hat. Bislang gibt es noch keine Windräder auf dem VG-Gebiet, aber eine Planung für einen Windpark Eisenbachhöhen zwischen Girod, Großholbach, Heilberscheid und Nomborn. „Im Bereich der erneuerbaren Energien haben wir Nachholbedarf“, sagte Bürgermeister Ulrich Richter-Hopprich im VGR. Im VG-Gebiet liegt der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien im Vergleich zum gesamten Stromverbrauch bei rund 12%, bundesweit sind es über 50%. „Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, müssen wir selbst aktiv werden und unsere Flächen selbst vermarkten. Das muss auf kommunaler Ebene passieren“, so der Bürgermeister.

Flächen nutzen – Ausbau steuern
Wer ein Windrad oder einen Solarpark bauen möchte, braucht dazu eine geeignete Fläche. Firmen der Energiewirtschaft, private Grundstückseigentümer und die Ortsgemeinden treten immer wieder mit Anfragen zu konkreten Flächen an die Verwaltung heran. Nach der aktuellen Rechtslage muss für jedes dieser Projekte auf Ebene der Ortsgemeinden und/oder der VG Planungsrecht geschaffen werden, indem ein Bebauungsplan aufgestellt und/oder der Flächennutzungsplan angepasst wird. (Ausnahmen bei Solarparks: privilegierte Flächen entlang der Autobahn und ICE-Trasse). „Wir analysieren derzeit das gesamte Gebiet der VG im Hinblick darauf, welche Flächen für welche Energiegewinnung geeignet sein könnten“, erklärte Richter-Hopprich den aktuellen Sachstand Dabei liegt der Fokus auf konfliktarmen Flächen, bei denen eine Konkurrenz zu anderen Nutzungen wie der Landwirtschaft und der Naherholung sowie dem Naturschutz weitgehend ausgeschlossen oder zumindest minimiert werden kann. So kann die Fläche insgesamt optimal genutzt werden; es entsteht keine Konkurrenz der Projekte oder unter den Ortsgemeinden. Dabei müssen einschlägige Gesetze und Richtlinien für die verschiedenen Energieformen beachtet und abgewogen werden. „All das haben wir selbst in der Hand, wenn wir den Ausbau zentral und gemeinsam mit unseren Ortsgemeinden steuern“, so Bürgermeister Richter-Hopprich zu den Vorteilen der gemeinsamen Flächenplanung.

Wertschöpfung vor Ort
Die neu zu gründende Energiegesellschaft kann geeignete Flächen für erneuerbare Energien sichern, die Pachteinnahmen solidarisch verteilen, als zentraler Ansprechpartner für Firmen der Energiewirtschaft, Investoren und Grundstückeigentümer fungieren und auch selbst am Betrieb der Anlagen mitwirken. Darüber hinaus sollen die Bürger die Möglichkeit haben, sich an den Projekten zu beteiligen. Ein wesentlicher Teil der Einnahmen kommt den Ortsgemeinden zugute, wenn sie sich an der Energiegesellschaft beteiligen. „Das ist der Clou dabei: Durch die vielen Pflichtaufgaben haben unsere Ortsgemeinden kaum Geld übrig für freiwillige Leistungen und das Dorfleben. Die Einnahmen, die sie mit erneuerbaren Energien erwirtschaften, entlasten die Haushalte und geben Spielraum für eigene Vorhaben und Aktivitäten“, ist Bürgermeister Richter-Hopprich überzeugt. Ihm ist es wichtig, dass möglichst viele Ortsgemeinden mitmachen, nicht nur diejenige, die potentiell geeignete Flächen für Windräder oder Solarparks haben. „Über eine Beteiligung können alle mitverdienen.“

Der Strombilanzkreis
Auch über die Bildung von so genannten Strombilanzkreisen können sich die Ortsgemeinden an neuen Anlagen zur Energiegewinnung beteiligen. Bei solchen Modellen ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, dass die Stromproduktion aus eigenen Anlagen auch dann auf den eigenen Verbrauch angerechnet wird, selbst wenn keine physische Leitung besteht. „Das wirkt sich positiv auf die eigene Energiebilanz und damit auf die Stromrechnung aus. Wir streben daher solche Modelle an“, berichtete der Bürgermeister dem VGR.

Die Energiegesellschaft
Zur Umsetzung der genannten Ziele will der VGR eine Energiegesellschaft gründen, so der einstimmige Beschluss. Die Idee: Unter dem Dach einer Energiegesellschaft einzelne Untergesellschaften gründen, die eigenständig in den verschiedenen Bereichen Windenergie, Solar und weitere Energieformen agieren können. Die Energiegesellschaft soll auf der Grundlage der gemeinsamen Flächenplanung Energieprojekte anstoßen und umsetzen können sowie die Beteiligung der Ortsgemeinden und der Bürger ermöglichen. Als Dachgesellschaft soll im ersten Schritt eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) gegründet werden, weil diese den Ortsgemeinden die besten Möglichkeiten bietet. Die Verwaltung bereitet dazu unter der Leitung von Klimaschutzmanager Max Weber ein Konzept vor, über das der VGR beraten und beschließen kann, voraussichtlich im Dezember 2024. Parallel wird das Konzept mit Ortsgemeinden abgestimmt, die später über einen Beitritt entscheiden können.

Bürgerbeteiligung
Neben den Ortsgemeinden sollen sich auch die Bürger an einzelnen Projekten oder Spartengesellschaften beteiligen können. Das kann in Form von Sparbriefen sein oder es werden Energiegenossenschaften gegründet, bei denen die Bürger Mitglied werden und Anteile erwerben können. Auch Modelle für den so genannten Bürgerstrom sollen ausgearbeitet werden. „Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Wir werden sie in jedem Fall prüfen. Allerdings müssen wird erstmal die erste Energiegesellschaft an den Start bringen, ehe wir diese Aspekte einbeziehen“, so Richter-Hopprich über die nächsten Schritte. (Quelle VG Montabaur)