Wirges (ots)
Am 28.07.2024 gegen 06:30 Uhr meldete eine Bürgerin der Stadt Wirges, dass ihr zwei Hunde zugelaufen waren. Der Hundehalter konnte schnell identifiziert werden, da bereits in der Vergangenheit seine Hunde als Streuner in Wirges aufgefallen waren. Als eine Streifenwagenbesatzung den 32-jährigen Hundehalter über den derzeitigen Aufenthaltsort seiner Hunde informieren wollte, stellten sie auf der Treppe vor seiner Haustür teils größere frische Blutspuren fest. Aus dem Haus war lautes Geschrei zu hören. Auf Klingeln öffnete der Hundehalter blutverschmiert die Tür. Er hatte kleinere Schnittverletzungen an der Hand, am Oberkörper und im Gesicht. Es stellte sich heraus, dass es bei Feierlichkeiten in der Nacht zu Streitigkeiten mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin kam. Er verwies sie daher des Hauses. Als ihm später auffiel, dass seine Hunde weggelaufen waren, verließ er ebenfalls das Haus und suchte nach ihnen. Dabei traf er in der Nähe seiner Wohnanschrift seine ehemalige Lebensgefährtin wieder. Die beiden gerieten erneut in Streit und die 31-jährige Beschuldigte griff ihn mit einem Messer an. Dabei verletzte sie den Geschädigten leicht. Er konnte den Messerangriff abwehren und der Beschuldigten das Messer abnehmen. Beide gingen nun nach Hause. Hintergrund des neuerlichen Streits dürfte darin begründet sein, dass die 31-jährige Beschuldigte nach dem ersten Streit das Haus des Geschädigten verließ und den vor dem Anwesen geparkten PKW einer Bekannten des Geschädigten entdeckte. An diesem PKW zerstach sie alle vier Reifen und schlug die Heckscheibe ein. Die Sachbeschädigung an dem PKW wurde bereits in der Nacht durch die Polizei Montabaur aufgenommen. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt wo sich die Eigentümerin des PKWs aufhält und wer die Täterin war. Die 25-jährige Fahrzeugeigentümerin gab an, dass sie die Beschuldigte bei der Tatausführung in der Nacht gesehen habe. Eine Verständigung der Polizei hielten beide Geschädigte für entbehrlich. Die Beschuldigte wurde an ihrer Wohnanschrift angetroffen. Sie stand merklich unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss. Gegen die 31-jährige Beschuldigte wurden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet. Auch der Geschädigte stand unter Alkohol-und Betäubungsmitteleinfluss. Er wurde ins Krankenhaus gebracht, konnte dieses nach Behandlung leicht verletzt wieder verlassen. Auch gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. (Quelle Polizei Montabaur)