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Koblenz (ots)

Am vergangenen Samstag, den 8. Juni 2024, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrugs.

Beim Hauptzollamt Koblenz waren 53 Beschäftigte an den Standorten in Koblenz, Mainz und Trier im Einsatz. Bei der Maßnahme wurden ca. 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Beschäftigungsverhältnisse befragt. Es wurden insgesamt 56 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Prüfung durch die FKS erforderlich machen. "Vor Ort wurden bereits 18 Strafverfahren eingeleitet, davon 13 wegen des Verdachts, dass gegen ausländerrechtliche Vorschriften verstoßen wurde.", so Thomas Molitor, Pressesprecher beim Hauptzollamt Koblenz. Bei den weiteren Sachverhalten handelt es sich jeweils um den Verdacht der Beitragsvorenthaltung, des Verstoßes gegen Mindestlohnvorschriften oder des Leistungsmissbrauchs.

An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation:

Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche. (Quelle Zoll Koblenz)