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Die 10. große Strafkammer – Staatsschutzkammer III – des Landgerichts Koblenz hat mit
Beschluss vom 18. März 2024 die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 27.
Juni 2023 gegen den 39-jährigen Joachim T., den 63-jährigen Hermann G. und den 57-
jährigen Olaf T. wegen Bildung und Befehligens einer bewaffneter Gruppe (§ 127 StGB in der
Fassung bis zum 30.09.2021), Bildung einer bzw. Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung (§ 129 Abs. 1, Abs. 5 StGB) und Verstößen gegen das Waffengesetz zur
Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.


Den Angeklagten wird in der Anklageschrift im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last
gelegt:
Spätestens im Herbst 2020 soll der Angeklagte Joachim T. unter dem Eindruck der staatlichen
Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Vorstellung entwickelt haben, der
Staat sei unter dem Vorwand der Bekämpfung der Corona-Pandemie dabei, die Grundrechte
der Bürger abzuschaffen, indem er die Polizei und Bundeswehr gegen „die Massen“
„radikalisiere“ und diese zugleich „weiter in Richtung Bürgerkrieg und Eskalation“ treibe (…).
Er soll daher behauptet haben, auf der Grundlage eines angeblichen Widerstandsrechts aus
dem Grundgesetz bzw. eines Notstands nach § 34 StGB zum Widerstand gegen den Staat
berechtigt zu sein. Dafür soll er es insbesondere für notwendig gehalten haben, dass sich die
Bürger bewaffnen sollten, um dem Staat gegenüber „verteidigungsbereit“ zu sein.
Um seinem vermeintlichen Widerstandsrecht Geltung zu verschaffen, soll er sich am
29.10.2020 dazu entschlossen haben, eine bewaffnete Vereinigung namens „Paladin“ zu
gründen, deren Ziel insbesondere die bewaffnete Abwehr staatlicher Maßnahmen zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie sein sollte. Im Februar 2021 soll es ihm gelungen sein, die
Mitangeklagten Hermann G. und Olaf T. für die Gruppe anzuwerben, welche in der Folgezeit
bis zum Austritt des Angeklagten Hermann G. aus der Gruppe am 19.05.2021 an den Treffen
und paramilitärischen Übungen der Gruppe teilgenommen sowie sich an der Herstellung von
Waffenteilen für Waffen des Typs FGC-9 und der dazugehörigen Munition mittels 3D-Druck
beteiligt haben sollen.
Der Angeklagte Joachim T. wurde am 22. November 2023 aufgrund des Europäischen
Haftbefehls des Landgerichts Koblenz vom 23. Oktober 2023 in Portugal festgenommen und
am 06. Februar 2024 nach Deutschland überstellt. Er befindet sich seit dem 07. Februar 2024
ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die beiden weiteren Angeklagten sind auf freiem Fuß. (Quelle Staatsanwaltschaft Koblenz)