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Bauantrag kann nicht genehmigt werden

Erschließung des Areals ist nicht gesichert – Kreis und Verbandsgemeinden prüfen weitere Optionen 

Altenkirchen. In der Ortsgemeinde Isert wird keine Container-Unterkunft für Flüchtlinge entstehen. Das Bauantragsverfahren ist abgeschlossen, der Kreis sieht keine Möglichkeit, eine entsprechende Erschließung zu gewährleisten. Darüber hat Landrat Dr. Peter Enders am Montagnachmittag die Mitglieder des erweiterten Kreisvorstandes informiert. Dabei handelt es sich um den Landrat, die Beigeordneten und die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen. Das Gremium trifft sich in der Regel im Vorfeld von Kreistagssitzungen, um die Inhalte der jeweiligen Tagesordnungen vorzubesprechen.



Der Kreisausschuss hatte im November letzten Jahres beschlossen, das Iserter Grundstück im Besitz der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld entsprechend zu nutzen, hier stand bereits in der Vergangenheit eine Flüchtlingsunterkunft. Dieser Beschluss kann nicht umgesetzt werden. „Das Bauantragsverfahren ist abgeschlossen. Die Ortsgemeinde Isert hat das Einvernehmen zur Erschließung über einen gemeindeeigenen Wirtschaftsweg nicht erteilt. Das ist ihr gutes Recht. Andere Erschließungsmöglichkeiten, beispielsweise über das benachbarte Grundstück des Landesbetriebs Mobilität oder direkt von der Bundesstraße aus, wurden intensiv geprüft, lassen sich aber nicht realisieren“, erläutert Landrat Dr. Peter Enders. Er hat am Montagnachmittag die Ortsbürgermeister von Isert und Eichelhardt, Wolfgang Hörter und Rainer Zeuner, entsprechend informiert.
 
Wie geht es nun weiter? „Wir stehen weiter im Austausch mit den Verbandsgemeinden, prüfen viele Optionen für die Unterbringung – Anmietung, Ankauf, Bauen. In den Wintermonaten ist die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge zurückgegangen, aber wir müssen auch damit rechnen, dass die Zahlen wieder steigen. Das heißt, wir müssen vorbereitet sein. Wir werden den Kreistag bitten, einen Beschluss zu fassen, der alle denkbaren Optionen zulässt“, so der Landrat. Gleichzeitig appelliert er erneut an Bund und Land, den Zustrom von Flüchtlingen vor allem ohne Bleibeperspektive einzuschränken. 

Die von der Bürgerinitiative Eichelhardt initiierte Petition zu einer Flüchtlingsunterkunft in Isert will der Kreistag in seiner Sitzung am 8. April dennoch behandeln. 

Hintergrund zum Baugenehmigungsverfahren
Zur Benutzung des Wirtschaftsweges als unmittelbare Zufahrt zum Baugrundstück bedarf es einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Isert und dem Landkreis als Bauherrn. Die Ortsgemeinde Isert hat mit Beschluss vom 24. Januar mitgeteilt, dass sie einer Vereinbarung für die Nutzung des Wirtschaftsweges nicht zustimmen wird. Da gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) Gebäude nur errichtet werden dürfen, wenn gesichert ist, dass bis zum Beginn ihrer Benutzung das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt, eine öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche besteht oder bei Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) über einen befahrbaren Wirtschaftsweg erreichbar ist, kann das Vorhaben bauaufsichtlich nicht genehmigt werden. (Quelle Kreis Altenkirchen)