Dem 43-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, in der Zeit vom
01.01.2023 bis 22.06.2023 in fünf Fällen die im Tatzeitraum 12 bzw. 13-jährige Geschädigte, die er
über einen Messenger-Dienst kennen gelernt hatte, sexuell missbraucht sowie in zwei Fällen mittels
pornographischer Reden auf sie eingewirkt zu haben. Ferner wird ihm vorgeworfen, sich in acht Fällen
den Besitz an einem kinderpornographischen Inhalt verschafft und in einem weiteren Fall 20
Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt besessen zu haben. (Quelle LG Koblenz)